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Diskurs

Dienstag, 23.11.2021

9. Urheberrechtskonferenz

Bericht des Sprechers der Kreativen

Die vierteilige hybride Konferenz fand in einer durch die Coronamaßnahmen gekennzeichneten Ausnahmesituation statt: Die EU-Urheberrechtsrichtlinie wurde gerade erst in deutsches Recht implementiert; die neue Bundesregierung ist noch nicht angetreten.

Die nach wie vor anhaltende Coronakrise verschärft die ohnehin dramatische Situation vieler Kreativer akut.

Teil1: Im Maschinenraum des Urheberrechts

Bereits im ersten Teil kennzeichneten die Coronamaßnahmen Form und Inhalte der Konferenz. Drei der neun Kurzstatements erreichten die Zuhörenden per Videobotschaft. Insbesondere die Künstler:innen verdeutlichten, dass seitens der Politik schnelles, beherztes Handeln erforderlich sei. „Soziale Absicherung ist nicht möglich ohne tragfähige Vergütung“ – dieser Gedanke zog sich durch die meisten Beiträge wie ein roter Faden. Daher müsse die zukünftige Regierung ihre Prioritäten klären. Bei der Implementierung der Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht sei das nicht immer gewährleistet gewesen - zumindest nicht im Geiste der DSM-Richtlinie.

„Während in Brüssel bei der Umsetzung der Richtlinie vor allem die Rechte der Rechteinhaber im Fokus standen, ging es Berlin vor allem um die Rechte der Nutzer“, stellte Dr. Georg Nolte fest, Senior Legal Counsel von Google Germany.

Dr. Oliver Schwenzer, Justiziar des Verbands Deutscher Drehbuchautoren, ergänzte: „Es bedarf weiterer Paradigmenwechsel, um Deutschland auch im internationalen Wettbewerb um Kunst und Kultur zu stärken, vor allem gegenüber dem anglo-amerikanischen Raum, welcher die internationale Durchsetzung seiner Entertainmentangebote und Standards gerade im digitalen Umfeld des neuen Jahrtausends stärker denn je vorantreibt.“

Teil 2: Implementierung der EU-Urheberrechtsrichtlinie – Stand der Dinge in Europa

Zum Stand der Dinge der Implementierung in Europa äußerten sich hochkarätige Vertreter:innen von Brüsseler Verbänden, wie Cécile Despringre, Geschäftsführerin der Gesellschaft der audiovisuellen Autoren (SAA) mit Sitz in Brüssel, die über den Stand der Umsetzung der Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten berichtete.

„Die Vergütung von Urhebern und ausübenden Künstlern sollte angemessen sein und im Verhältnis zum tatsächlichen oder potenziellen wirtschaftlichen Wert der lizenzierten oder übertragenen Rechte stehen“, fasste Despringre die verbindlichen Vorgaben der Richtlinie zusammen und ergänzte: “wobei der Beitrag des Urhebers oder des ausübenden Künstlers zum Gesamtwerk oder zum sonstigen Schutzgegenstand und alle anderen Umstände des Falles, wie z. B. Marktpraktiken oder die tatsächliche Verwertung des Werks, zu berücksichtigen sind.“

Teil 3: Nach der Plattformregulierung kommt die Plattformregulierung

Im dritten Teil der Konferenz wurde der Blick auf zwei aktuelle Online-Regulierungsvorhaben in Brüssel gerichtet, die beiden Verordnungen DSA und DMA (Digital Services Act und Digital Markets Act).

In wesentlichen Punkten waren sich die Expert:innen einig, etwa über die beunruhigende Größe und Lobbymacht der Plattformriesen oder über die Notwendigkeit von Notice-and-staydown, möglichst mit strikter 24-Stunden-Frist. Christiane Sommer von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) verlieh der Hoffnung Ausdruck, mit einem solchen Instrument den erheblichen gesamtwirtschaftlichen Schaden durch illegale TV-Streams begrenzen zu können. Peter Kraus vom Cleff (FEP, Brüssel und Gesandter des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels) merkte an, es sei „eine gute Chance und die richtige Zeit, jetzt über die beiden Vorhaben zu sprechen“. Dr. Armin Jungbluth (BMWi) richtete die Aufmerksamkeit auf den Flickenteppich verschiedenster und uneinheitlicher Regulierungen auf nationaler und EU-Ebene, der überwunden werden solle. Bedeutende Implikationen wie die Balance zwischen Marktmacht und Vielfalt wurden angerissen und bedürfen aufmerksamer Beobachtung und intensiver Beteiligung.

Teil 4: Forderungen an die Politik

Die schwedisch-britische Singer-Songwriterin Helienne Lindvall eröffnete den Reigen der Forderungen an die Politik. In ihrer Keynote berichtete sie, wie sie in England mit der Kampagne #fixstreaming die Forderungen der Szene bis ins Parlament brachte. Urheber:innen sollten einen gerechten Anteil an den Streaming-Einnahmen erhalten. Um das zu erreichen, müssten sie mutiger und lauter werden und geschlossen agieren.

Nina George, Bestseller- und Kinderbuchautorin sowie Präsidentin des European Writers Council, präsentierte ergänzend zu dem Geschäftsführer von Bonnier Media Deutschland, Christian Schumacher-Gebler, beeindruckende Zahlen zum Konflikt zwischen Buchbranche und Bibliotheken (#FairLesen). Die Autor:innen wehrten sich, so George, gegen den Zwang, „staatlich geführten Institutionen ihre unter privatwirtschaftlichem Risiko erbrachten wirtschaftlichen Leistungen anbieten zu müssen.“ Auch öffentlich-rechtliche Institutionen müssten einer Vergütungs- und Transparenzpflicht unterliegen.

Fazit

Ganz offensichtlich existiert ein roter Faden, der sich durch viele Beiträge der Konferenz zog:

Fügt man die vielen Einzelteile der Konferenz zu einem Ganzen zusammen, erkennt man ein Ökosystem, mit Nahrungsketten, Abhängigkeiten, Ungleichgewichten, Interdependenzen: einen Lebensraum. Daher lohnt es sich, den Anspruch der schöpferisch Tätigen auf angemessene Vergütung unter der Perspektive der Nachhaltigkeit zu betrachten.

Ich persönlich bin ein großer Freund der Idee freilaufender Bio-Fairtrade-Urheber:innen in Bodenhaltung. Sollte man, was man bei Hühnern und Regenwäldern für angemessen hält, nicht auch Autor:innen und ausübenden Künstler:innen zugestehen?

Eine Aufzeichnung der Konferenz ist auf der Website der IU verfügbar, auch in Simultanübersetzung.

Alle Redebeiträge und die Diskussionen können einzeln aufgerufen verfolgt werden.

https://urheber.info/konferenz-2021#stream (DE)

https://urheber.info/conference-2021#stream (EN)

Matthias Hornschuh, Komponist

Sprecher der Kreativen in der IU

23.11.2021

Pressekontakt: info@urheber.info