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Diskurs

Dienstag, 13.09.2016

EU-Urheberrecht: Pläne ernten Lob, aber auch massive Kritik

Update | Eine Woche früher als allgemein erwartet haben EU-Digitalkommissar Günther Oettinger und Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip anlässlich Präsident Junckers Rede zur Lage der Union 2016 die nächsten Schritte zur Modernisierung des EU-Urheberrechts in ...

Update | Eine Woche früher als allgemein erwartet haben EU-Digitalkommissar Günther Oettinger und Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip anlässlich Präsident Junckers Rede zur Lage der Union 2016 die nächsten Schritte zur Modernisierung des EU-Urheberrechts in Straßburg vorgestellt.
Neues konnte die EU-Kommission am 14. September 2016 den interessierten Zuhörern nicht erzählen, denn nach dem Arbeitsdokument zur Reform (siehe News vom 26. August 2016) und dem Richtlinienentwurf selbst (siehe News vom 1. September 2016) war schließlich auch Verordnungsentwurf der EU-Kommission über Online-Dienste zur Fernseh- und Radioübertragung (Internet-TV) geleakt worden (siehe News vom 2. September 2016). Immerhin konnte die Kommission nun ihre Pressemitteilung mit einem Juncker Zitat einleiten. „Ich möchte, dass Journalisten, Verleger und sonstige Urheber eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten, unabhängig davon, ob sie in Studios oder zuhause arbeiten, ob die Ergebnisse ihrer Arbeit im Internet oder offline verbreitet werden, ob sie mit einem Kopiergerät vervielfältigt oder kommerziell im Internet verlinkt werden“, sagte der Präsident in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament.
„Die europäischen Bürger wollen über die Grenzen hinweg Zugang zu den reichen und vielfältigen Kulturgütern Europas haben“, erklärte Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Kommission, in seiner Ansprache. „Mit unserem Vorschlag wird sichergestellt, dass mehr Inhalte verfügbar sein werden, da das europäische Urheberrecht der neuen digitalen Welt angepasst wird. Europäische Kreativinhalte sollten nicht unzugänglich sein, müssen aber umfassend geschützt werden, insbesondere um bessere Vergütungsmöglichkeiten für die europäischen Urheber zu erreichen.“ Günther Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, ergänzte: „Unsere Kreativwirtschaft wird von diesen Reformen profitieren. Mit ihnen bewältigen wir die Herausforderungen des Digitalzeitalters und bieten den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl an Inhalten. Die von uns vorgeschlagenen urheberrechtlichen Rahmenbedingungen sind stimulierend und gerecht und Investitionen werden belohnt.“
In den neben der Kommissionsmitteilung veröffentlichten Dokumenten gibt es nur geringe Unterschiede zu den zur geleakten, am meisten noch – wie zu erwarten – im Arbeitsdokument (Commission Staff Working Document: Impact Assessment on the modernisation of EU copyright rules), das um zahlreiche Tabellen und Materialien ergänzt wurde und nun wegen seines Umfangs in drei Teilen (Part I (200 Seiten), Part II (110 Seiten) und Part III (117 Seiten) plus einer sechsseitigen Zusammenfassung (Executive Summary) veröffentlicht wurde. Im Entwurf der Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt (COM(2016) 593 final) sind die konkreten Änderungsvorschläge für andere Richtlinien (hauptsächlich der InfoSoc-Direktive) von Artikel 6 in Artikel 17 verschoben worden und eine Evaluierung (Review) wurde in den neuen Artikel 22 verankert. Einige inhaltliche Klarstellungen wurden zusätzlich bei den Tranzparenzverpflichtungen für Urheberverträge (Artikel 14) ergänzt. Keine Änderungen gibt es im Verordnungsentwurf der EU-Kommission über Online-Dienste zur Fernseh- und Radioübertragung (COM(2016) 594 final). Vorgelegt hat die EU-Kommission ebenfalls einen Verordnungsentwurf (COM(2016) 595 final) und einen Richtlinienentwurf (COM(2016) 596 final) zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrags der WIPO über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte (siehe News vom 27. Juni 2013).
Alle relevanten Interessengruppen haben sofort auf die Veröffentlichung der Pläne für die Modernisierung des EU-Urheberrechts reagiert. Dabei unterscheiden sich die Stellungnahmen erheblich sowohl vom Schwerpunkt her als naturgemäß auch ihrer Wertung. Die Authors’ Group, ein loser Zusammenschluss der Dachverbände der Urheberorganisationen ECSA, EFJ, EWC, FERA und FSE, begrüßt in ihrer Stellungnahme am Richtlinienvorschlag, dass die „schwache Verhandlungsposition der Urheber im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen und eine angemessene Vergütung in den Verträgen“ aufgegriffen werden. Die Einführung einer obligatorischen Berichtspflicht über die Einnahmen und Vergütungen durch die in Verträgen übertragenen Nutzungsrechte werde „mehr Transparenz schaffen und ist eine Voraussetzung für die Urheber, um unlauteren vertragliche Vereinbarungen anzupassen.“ Allerdings bräuchten die Urheber weitere Mechanismen gegen unlauteren Urheberrechtsverträge.
Auch die Europäische und Internationale Journalisten-Föderation hält die vorgeschlagene Richtlinie für „einen großen Schritt nach vorne, mehr Gerechtigkeit in vertraglichen Beziehungen zu schaffen“. Skeptisch sieht die EFJ / IFJ den Vorschlag eines neuen Leistungsschutzrechts für Online-Nachrichtenpublikationen. Das neue Recht dürfe nicht als Vorwand genutzt werden, um Journalisten und Fotografen zu zwingen, alle ihre Rechte zu vergeben. Jede Vergütung aus diesem Recht sollte gleichermaßen mit Journalisten geteilt werden und zwar durch Bindung an gemeinsame Verwertungsgesellschaften. Das fordert auch der Deutsche Journalisten-Verband. Der DJV kritisiert, dass der Anspruch der Urheber auf Information darüber, in welchem Umfang ihre Artikel, Berichte und Fotos genutzt werden, in dem Entwurf an den administrativen Aufwand gekoppelt werde. „Das heißt im Klartext: Der Verlag kann den Freien Auskünfte verweigern, wenn die Recherche zu viel Zeit in Anspruch nimmt.“
Auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hält den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht für völlig unzureichend. Der Entwurf sei nichts „Ganzes und nichts Halbes“. Die für Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler vorgesehenen vertraglichen Rechte könnten „auch für Europa nur ein Anfang sein“, erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in einer Pressemitteilung. Der Schwerpunkt liege auf der Absicherung der Geschäftsmodelle der europäischen Verwerter. „Beim Urheberrecht muss immer der Urheber im Mittelpunkt der Regelungen stehen“, betonte Werneke. „Bei der Werknutzung im Internet ist der Kommissionsvorschlag mutlos und bleibt weit hinter den Ankündigungen von Herrn Oettinger zurück. Unsere Urheber sind wütend darüber, dass Plattformbetreiber Unsummen mit der Verbindung von Inhalten und Werbung verdienen, wobei die Schöpfer der Inhalte mehr oder weniger leer ausgehen.“ Die SAA sieht die Gefahr, dass durch den Richtlienvorschlag „keine wirklichen positiven Auswirkungen für Urheber und keine Stärkung ihrer Rechte“ erreicht werde. Die SAA unterstützt die Bemühungen, die aktive Verbreitung von europäischen audiovisuellen Erbes zu verbessern, um ein Prinzip der kontinuierlichen Verwertung von audiovisuellen Werken und Kinofilmen auf Video-on-Demand-Plattformen zu etablieren. In Bezug auf die Verordnung über bestimmte Online-Übertragungen von Sendern ist die SAA besorgt über die Erosion des territorialen Lizenzsystems in Europa durch die Ausweitung des Herkunftslandprinzips auf bestimmte Online-Dienste von Sendern und kündigt an, sich einem weiteren Ausbau des Herkunftslandprinzips auf andere Online-Dienste entgegenzustellen. Weitere Stellungnahme in Bezug auf die vorgesehenen Online-Regelungen für den Rundfunk und das Herkunftslandprinzip kommen vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und der Association of Commercial Television (ACT).
Ähnliche Bedenken über die Wirksamkeit der Regelungen für die Rechte der Urheber hat die FAIR INTERNET Coalition was die Rechte der darstellenden Künstler betrifft. Wie die Authors’ Group fordert sie EU-Parlament, Rat und Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit Urheber und darstellende Künstler künftig an den zahlreichen Online-Nutzungen ihrer Werke und Darbietungen beteiligt werden, „ein unverzichtbares Recht auf Vergütung für digitale Verwendung ihrer Arbeit“, am besten durch eine „obligatorische kollektive Verwaltung“ dieser Rechte.
In den Stellungnahmen aus Deutschland geht es in erster Linie um die Vorschläge zur Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften und natürlich das Leistungsschutzrecht für Online-Nachrichtenpublikationen. Kein Wort zu Letzterem von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, aber natürlich zu Ersterem. Der Lösungsvorschlag der EU-Kommission sei „ein sehr positives Signal und ein wichtiger erster Schritt – gerade auch für die aktuelle Diskussion zum Urhebervertragsrecht in Deutschland“, erklärte die Kulturstaatsministerin. Auch der Börsenverein begrüßt den Vorschlag. „Allerdings ist es erforderlich, dass in allen Urheberrechtsrichtlinien der EU ausdrücklich verankert wird, dass Verlage mit der Rechteeinräumung durch die Urheber zu Rechteinhabern werden“, erklärte Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. Für Deutschland sei eine Übergangsregelung vonnöten. „Wir appellieren an die politischen Entscheidungsträger, für die Übergangsregelung den Ansatz der EU-Kommission aufzugreifen und eine entsprechend erweiterte Gesetzesänderung schnell zu realisieren“, so Skipis.
Die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger BDZV und VDZ sehen diesen Schritt ebenfalls positiv, sehen aber vor allem die geplante Einführung eines europäischen Verlegerrechts als einen „historisch wichtigen und notwendigen Schritt, die Pressevielfalt als wesentliche Grundlage für freie Meinungsbildung und Demokratie auch in der digitalen Welt zu gewährleisten.“ Ähnlich äußert sich auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung von Elisabeth Winkelmeier-Becker und Stefan Heck. So sieht es auch MdEP Angelika Niebler, Sprecherin der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament, in ihrem per E-Mail verbreiteten Statement. Nichts Neues verlautbart Julia Reda, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament: Die Pläne von Digitalkommissar Günther Oettinger für ein EU-Leistungsschutzrecht seien „ein Angriff auf den Hyperlink“ erklärte die einzige Abgeordnete der Piraten. Positiv bewertet Dietmar Köster, Mitglied der S&D-Fraktion im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, zwar den Vorschlag der EU-Kommission zur Ausweitung der Kabel- und Satellitenrichtlinie, kritisiert aber: die „Kreativen kommen zu kurz“. „Die EU-Kommission hat versäumt, die Rolle der Kreativen im digitalen Zeitalter zu stärken. Im Ansatz wird die unfaire Vergütung von Urheberinnen und Urhebern zwar angegangen, aber das Ergebnis der Reform bleibt unbefriedigend“, erklärt der SPD-Politiker. „Die Kulturschaffenden und Kreativen kommen wieder zu kurz. Wir benötigen ein starkes europäisches Urhebervertragsrecht sowie ein Verbandsklagerecht.“
Total abgelehnt wird ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vom Internet-Branchenverband eco und vom Unternehmerverband BITKOM. „Ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene wird sich langfristig zum Hemmschuh für die gesamte Informationsgesellschaft und Digitalisierung entpuppen. Damit droht allen Akteuren eine dauerhafte massive Rechtsunsicherheit“, sagte Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht. BITKOM hält zudem die Regelungen zum so genannten Text- und Data-Mining für „absolut kontraproduktiv und innovationsfeindlich“ und kritisiert, dass die EU-Kommission es vollständig versäumt habe, Regelungen zu urheberrechtlichen Abgaben vorzuschlagen. Dass ein Leistungsschutzrecht auch von Google vollständig abgelehnt wird, war ebenfalls nicht anders zu erwarten.

Pressekontakt: info@urheber.info