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Diskurs

Freitag, 01.02.2013

Bundestag: Kritik an längerem Schutz für Tonaufnahmen

Kritisch sehen die Oppositionsparteien im Bundestag die geplante Verlängerung der Leistungsschutzfrist für Tonträgeraufnahmen von 50 auf 70 Jahre. Sie bezweifeln vor allem, ob die Musiker davon profitieren, berichtet

Kritisch sehen die Oppositionsparteien im Bundestag die geplante Verlängerung der Leistungsschutzfrist für Tonträgeraufnahmen von 50 auf 70 Jahre. Sie bezweifeln vor allem, ob die Musiker davon profitieren, berichtet heise online.
In der ersten Lesung des Bundestags am 31. Januar über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung übte der Rechtsexperte der Grünen, Jerzy Montag, grundsätzliche Kritik an Schutzfristverlängerungen. Sie würden der für die Wissensgesellschaft wichtigen Gemeinfreiheit neue Grenzen setzen, betonte er in seinem Redebeitrag, der wie alle anderen aber lediglich zu Protokoll (Seite 27266 - 27270) gegeben wurde.
Es ginge einzig und allein um die Partikularinteressen der drei großen Major Labels, erklärte Petra Sitte von den Linken, da nur die großen Hits 50 Jahre nach Erscheinen überhaupt noch kommerziell verwertet würden. Burkhard Lischka von der SPD-Fraktion bezweifelte, dass die längeren Fristen auch tatsächlich den ausübenden Künstlern zu Gute kommen.
Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion verteidigte die Verlängerung des Leistungsschutzrechtes. Sie würde ein Schutzniveau für ausübende Künstler schaffen, „das ihrer kreativen Arbeit gerecht wird”. Die Schutzfristverlängerung beruht auf einer EU-Richtlinie von 2011. Sie muss bis November 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Das parlamentarische Verfahren müsse deshalb noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden, erklärte Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP).

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