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Diskurs

Donnerstag, 07.11.2019

Urheberrechtsreform: Die Linke fragt und die Bundesregierung prüft

Ob die Bundesregierung die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie als Gesamtpaket umsetzen will oder einzelne Teile vorziehen will, hat sie „noch nicht abschließend entschieden“.

Dies ist fast die einzige konkretere Antwort der Bundesregierung auf eine lange, detaillierte Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 23. Oktober 2019, die jetzt als Bundestagsdrucksache 19/14466 veröffentlicht wurde. Eine schnelle, vorgezogene Umsetzung der in Artikel 16 ermöglichten Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften hatte die VG Wort, GEMA, VG Bild-Kunst und VG Musikedition einen gemeinsamen Regelungsvorschlag erbeten (siehe News vom 1. Oktober 2019), eine zügige Umsetzung der Regelungen zum Presse-Leistungsschutz die Verlegerverbände BDZV und VDZ.

Wie es weiter in der Antwort heißt, steht die Bundesregierung in regelmäßigem Austausch mit der EU- Kommission. Bezüglich der Organisation eines Dialoges mit Interessenträgern und der Erarbeitung von Leitlinien heißt es, die Organisation dieser Prozesse obliege der EU-Kommission. Die Bundesregierung werde, wie bereits in der Vergangenheit, dem Bundestag die im Zusammenhang mit der Umsetzung relevanten Dokumente übermitteln. Auch „prüft“ die Bundesregierung, welche Konsequenzen sie aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Juli 2019 (siehe News vom 30. Juli 2019), insbesondere zieht in Hinblick auf § 24 des Urheberrechtsgesetzes (Freie Benutzung) ziehen wird.

Pressekontakt: info@urheber.info