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Diskurs

Dienstag, 27.07.2021

Umsetzung der DSM-Richtlinie

Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 EU-Länder

Die Europäische Kommission ist unzufrieden mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie). Sie eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 EU-Länder.

Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Demnach haben 23 EU-Mitgliedstaaten die DSM-Richtlinie nicht oder wohl unzureichend in nationales Recht umgesetzt. Man habe sich entschlossen, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, teilte die Kommission am 26. Juli 2021 mit. Am Ende solcher Verfahren können Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof stehen.

Die EU hatte die Richtlinie bereits 2019 verabschiedet, sie musste eigentlich bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden (siehe News vom 17. Mai 2019). Zu den Staaten, gegen die nun vorgegangen wird, zählen unter anderem Österreich, Belgien, Tschechien, Italien, Polen und Frankreich.

Deutschland ist nicht dabei: Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien ist am 4. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (siehe News vom 4. Juni 2021). Damit konnte das Gesetz am 7. Juni 2021 innerhalb der Zweijahresfrist in Kraft treten. Das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), also die Umsetzung des umstrittenen Artikels 17 der EU-Richtlinie (früher: Artikel 13), trat dann am 1. August 2021 in Kraft.

Pressekontakt: info@urheber.info