Mittwoch, 29.04.2026
Bundesverfassungsgericht cancelt Open Access-Zweitveröffentlichungspflicht
Kein Hochschul-, sondern Urheberrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung über die Zweitveröffentlichungspflicht im Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg für nichtig erklärt.
Das teilte das BVerfG am 28. April 2026 in einer Presseerklärung zum Beschluss vom 24. März 2026 (Az.: 2 BvL 3/18) mit. Hochschulen sind demnach nicht ermächtigt, die Angehörigen ihres wissenschaftlichen Personals durch Satzung zu verpflichten, ihr Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung von wissenschaftlichen Beiträgen wahrzunehmen, die im Zuge der Erfüllung von Dienstaufgaben entstanden sind.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete die Entscheidung damit, dass dem Land Baden-Württemberg die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von § 44 Abs. 6 LHG BW fehle. Es handele sich um eine Regelung auf dem Gebiet des Urheberrechts, das sich ausschließlich in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes befinde. Der Beschluss der Kammer wurde mit 6:2 Stimmen gefasst.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Entscheidung, kritisierte aber die wird die „ungewöhnlich lange Dauer bis zur Entscheidungsfindung“ von mehr als zehn Jahren.
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