Freitag, 10.12.2021
Ausschüttungsquoten der VG Wort
Verlagsbeteiligung beschlossen
Die Verwertungsgesellschaft Wort hat auf ihrer virtuellen Mitgliederversammlung am 10. Dezember 2021 die Änderung ihrer Ausschüttungsquoten aufgrund der Verlagsbeteiligung beschlossen.
Wo es schon vorher eine Ausschüttungsquote von 70 Prozent für Urheber:innen zu 30 Prozent für die Verlage galt, bleiben diese Quoten. In allen anderen Ausschüttungsbereichen ändern sich die Quoten ab 7. Juni 2021 – meist vorher bei 50 zu 50 Prozent – auf 66,7 Prozent zugunsten der Urheber:innen zu 33,3 Prozent zugunsten der Verlage.
Dies entspricht der neuen gesetzlichen Regelung in § 27b Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG): „Ist der Verleger nach § 63a Absatz 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes oder nach § 27a an der angemessenen Vergütung zu beteiligen, so stehen dem Urheber mindestens zwei Drittel der Einnahmen zu, sofern die Verwertungsgesellschaft keine andere Verteilung festlegt.“
Die VG-Wort-Regelung ist eine Übergangsregelung für zunächst zwei Jahre, über die im Vorwege hart zwischen den drei Berufsgruppen der Urheber*innen und drei der Verleger*innen gerungen wurde. Denn jede Änderung von Quoten im Verteilungsplan muss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in jeder der sechs Berufsgruppen beschlossen werden.
Weil die VG Wort 1965 als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Urheber:innen und Verleger:innen gegründet worden war, erhielten bis 2016 neben den Urheber:innen auch ihre Verlage jeweils einen Anteil von bis zu 50 Prozent an den VG-Wort-Erlösen. Dann entschied jedoch der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. April 2016, dass die Einnahmen allein den Autoren:innen zustehen (siehe News vom 21. April 2016), bestätigt vom Bundesverfassungsgericht (siehe News vom 5. Juni 2018).
An der virtuellen Mitgliederversammlung der VG Wort haben 103 Mitglieder live mit 218 Vollmachten teilgenommen. Im sogenannten E-Voting – eine elektronische Abstimmung im Voraus – wurden 95 Stimmen abgegeben.
Pressekontakt: info@urheber.info