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Diskurs

Montag, 15.09.2025

RTL muss der Produzentin Jana Bernhardt Auskunft erteilen

Urteil jetzt rechtskräftig

RTL muss der Produzentin Jana Bernhardt umfassend Auskunft über die mit ihren Produktionen erzielten Werbeeinnahmen erteilen.

Das Oberlandesgericht Köln vom 15. November 2024 (siehe News vom 21. November 2024) ist jetzt rechtskräftig. Das geht aus einer Meldung auf LTO vom 11. September 2025 hervor.

Der Bundesgerichtshof hatte mit Beschluss vom 3. Juli 2025 die Beschwerde von RTL gegen die Nichtzulassung der Revision im Verfahren um einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch der Filmemacherin zurückgewiesen (Az.: I ZR 223/24). Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ist laut RTL nun ebenfalls gescheitert. Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Konkret geht es in dem Prozess im Rahmen einer Stufenklage um Produktionen der Filmemacherin Jana Bernhardt, die auf RTL ausgestrahlt wurden. Sie will wissen, wie viel der Sender mit der Werbung vor, während und unmittelbar nach Ausstrahlung der Filme eingenommen hat.

Hintergrund dieses Auskunftsersuchens ist der sogenannte Fairnessparagraf im Urheberrecht (§ 32a UrhG). Demnach können Urheber:innen eine Nachvergütung verlangen, wenn andere mit ihrem Werk Erträge erzielen, die sich als unverhältnismäßig im Vergleich zur ursprünglichen Vergütung erweisen.

Pressekontakt: info@urheber.info