Donnerstag, 14.09.2023
AI Act zur Künstlichen Intelligenz
Urheberrechte stärker berücksichtigen
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert EU-Parlament und -Rat auf, beim anstehenden AI Act zur Künstlichen Intelligenz die Urheberrechte stärker zu berücksichtigen.
Das geht aus einer Stellungnahme des DJV zum Kompromissvorschlag des EU-Parlaments vom Juni hervor. Darin wird zwar die Absicht des europäischen Gesetzgebers begrüßt, Transparenzpflichten festzulegen. Doch fehlt aus Sicht der Journalistengewerkschaft „eine umfassende und aktuelle Liste der Inhalte, die von der generativen KI zum Training, zur Eingabe, zur Speicherung oder zu einem anderen Zweck verwendet wurde“, wie es wörtlich heißt.
Denn: „Nur so kann eine eindeutige Identifizierung jedes konkreten Inhalts sichergestellt werden.“ Die Nutzung oder sonstige Verarbeitung von Werken zum Zwecke des Trainings durch generative KI dürfe nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des betreffenden Rechteinhabers zulässig werden.
Darüber hinaus macht sich der DJV für eine generelle Kennzeichnungspflicht KI-generierter Inhalte stark: „Die Nutzer:innen haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, mit wem sie es zu tun haben – auch um einem Vertrauensverlust in jegliche Inhalte vorzubeugen“, heißt es in der DJV-Stellungnahme.
„Es ist gut und wichtig, dass es der europäische Gesetzgeber mit der Absicht ernst meint, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz einen klaren Rahmen abzustecken“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Sowohl Urheber als auch Nutzer von KI müssen Rechte und Pflichten dieses neuen Tools kennen, um damit verantwortlich umgehen zu können.“ Es sei an Europa, einen vernünftigen und nachhaltigen gesetzliche Rahmen abzustecken.
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