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Diskurs

Donnerstag, 24.08.2023

KI-Aktionsplan des Bundesforschungsministeriums

In KI investieren und zügig regulieren

Die Initiative Urheberrecht als Dachverband der Urheber- und Künstlerinnenverbände unterstützt die Bundesregierung in ihrem Ansinnen, über finanzielle Impulse die Position Deutschlands und Europas im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) zu stärken.

Die IU weist aber darauf hin, dass es zügiger und nachhaltiger bundes- und europaweiter Regulierung insbesondere generativer KI bedarf. Die europäische Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft muss gestärkt werden, auch um dramatischen Entwicklungen in Bezug auf Wahrheit und Glaubwürdigkeit von Menschen geschaffener kreativer Werke zu begegnen.

Die Initiative Urheberrecht (IU), die über ihre 44 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 Urheber:innen und ausübende Künstler:innen vertritt, begrüßt den gestern vorgestellten KI-Aktionsplan des Bundesforschungsministeriums. Viele Urheber:innen und ausübende Künstler:innen nutzen KI-Anwendungen und sind den neuen Technologien gegenüber aufgeschlossen. „Die Bundesregierung plant, den Zugang zu Daten zu verbessern, mit denen KI-Systeme trainiert werden müssen“, zitiert die Geschäftsführerin der IU, Katharina Uppenbrink, aus der Meldung des Bundesforschungsministeriums und fährt fort:

„Die schöpferisch Tätigen sind die Rohstofflieferanten, die einen Großteil dieser Daten schaffen; im volkswirtschaftlichen wie kulturellen Interesse darf Scraping und Training nicht ohne ihre Einwilligung und erst recht nicht unvergütet erfolgen. Neben Transparenz und Vergütung ist zudem die Kennzeichnung des KI-Outputs zu gewährleisten.“

Aus Sicht der schöpferisch Tätigen und ihrer Partner birgt speziell die Entwicklung generativer KI gleichzeitig erhebliche Risiken für Demokratie und Meinungsfreiheit, wie etwa das unautorisierte Klonen von (Sprech- oder Sing-)Stimmen, die Generierung von Bilddateien mit hoch manipulativem Potenzial, die Flutung der Netze mit Abermillionen rein reproduktiver Musik- und Bilddateien u.a.m. Solche Entwicklungen müssen durch schnelle und umsichtige Regulierungsmaßnahmen auf europäischer Ebene begrenzt werden. Die Unterstützung der Entwicklung europäischer KI-Dienste, die sich an Europarecht halten müssen und amerikanische oder chinesische Anwendungen ersetzen können, ist aus Sicht der IU auch im Hinblick auf den Datenschutz sehr zu begrüßen.

Die Initiative Urheberrecht hat im April eine ausführliche Stellungnahme zu KI erstellt, die auch die globale Marktsituation betrachtet und in Teilen Eingang fand in den Verordnungsentwurf der europäischen Union, den sogenannten AI Act. Für September 2023 ist eine weitere Stellungnahme mit juristischen Handlungsempfehlungen in Arbeit.

Die IU verweist auf die Stellungnahme des Deutschen Kulturrats, die die gemeinsame kritische Haltung der Urheber:innen wie auch der Produzenten und Verwerter aufzeigt. Die Kultur-, Kreativ- und Medienbranche ist der drittwichtigste Wirtschaftszweig in Deutschland und Europa.

Der Sprecher der IU, der Komponist Matthias Hornschuh, kommentiert:

„Für das Training von KI-Anwendungen wurden und werden Unmengen urheberrechtlich geschützter Werke und Aufnahmen aus dem Netz gezogen – oft gegen den Willen ihrer Eigentümer und unbezahlt. Mittel- bis langfristig sollen ebendiese Anwendungen ebendiese Schöpfer:innen substituieren. Diese Substitution ist nichts Abstraktes, sondern der handfeste Verlust der Existenzgrundlage, also von Beschäftigung und Umsatz. Die resultierende Wertschöpfung aber fließt so gut wie ausnahmslos ins außereuropäische Ausland ab. In Kombination mit nachhaltiger Regulierung in Europa ist der Plan der Bundesregierung, die Bildung eigener Infrastruktur anzuschieben, daher begrüßenswert. Doch die Zeit drängt: AI? Act Now!“

Einen schnellen Überblick über die Chancen und Gefahren von KI liefern die kurzen Videoclips IU Spot und das digitale Magazin IU Mag Ausgabe #7 Künstliche Intelligenz.

Pressemitteilung: In KI investieren und zügig regulieren (pdf, 153.56 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info