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Diskurs

Montag, 12.02.2024

Landgericht München I

TikTok zu Schadenersatz verurteilt

Die Video-Plattform TikTok darf urheberrechtlich geschützte Videos nicht unter Verweis auf laufende Gespräche unentgeltlich nutzen, wenn sie die Lizenzverhandlungen mit den Rechteinhabern nur zum Schein führt.

Das berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Diensteanbieter seien nämlich verpflichtet, „bestmögliche Anstrengungen“ zu unternehmen, um die vertraglichen Nutzungsrechte für die öffentliche Wiedergabe der geschützten Werke zu erwerben. Eine „Hinhaltetaktik“ sei daher nicht zulässig, urteilte das Landgericht München I am 9. Februar 2024 (Az.: 42 O 10792/2).

Das klagende Unternehmen hatte die Plattform TikTok auf diverse unberechtigte Veröffentlichungen mehrerer Filme aufmerksam gemacht und angeboten, diese kostenpflichtig zu lizenzieren. Zwar nahm TikTok die betreffenden Werke daraufhin von der Plattform, auf der die Nutzer vorrangig Videoclips erstellen und miteinander teilen. TikTok gab aber keine Unterlassungserklärung ab. Auch kam es nicht zu einem Vertragsabschluss, weshalb die Firma TikTok letztlich unter anderem auf Unterlassung verklagte.

TikTok wehrte sich mit dem Argument, dass die Urheberrechtsreform zur Umsetzung der DSM-Richtlinie von 2021 verhindern solle, dass Online-Anbieter während laufender Lizenzverhandlungen von der Gegenpartei verklagt würden. Das Landgericht erteilte dem aber nun eine Abfuhr: „Das konkrete Verhalten der Beklagten ließ nicht das Ziel erkennen, alsbald zu einem beiderseits interessengerechten Ergebnis zu gelangen“, erläuterte das Landgericht München I in einer Pressemitteilung. Die Verhandlungen seien einseitig gewesen, TikTok habe keine Preisvorstellungen genannt oder Gegenangebote abgegeben.

Deshalb verurteilten die Richterinnen TikTok zu Unterlassung sowie Auskunft und verpflichtete das Unternehmen zum Schadenersatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Pressekontakt: info@urheber.info