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Diskurs

Dienstag, 25.04.2023

EWC-Erklärung zu Künstlicher Intelligenz

Text-und-Data-Mining-Ausnahme reformieren

Der European Writers‘ Council (EWC) hat eine Erklärung zu Künstlicher Intelligenz und dem Vorschlag für einen AI Act der EU veröffentlicht.

„Die Software und Produkte, die heute von KI-Unternehmen verkauft werden, sind das Ergebnis der nicht einvernehmlichen und unentgeltlichen Nutzung von Millionen von urheberrechtlich geschützten Bildern, privaten Fotos, Texten und der Arbeit von Menschen, Schriftstellern und Bürgern Europas, die ausgegraben wurden über ein Jahrzehnt“, heißt es im EWC-Statement vom 24. April 2023.

„Diese Ausbeutung unserer Arbeit und kreativen, erfinderischen Intelligenz mit dem Ziel, Konkurrenzprodukte zu etablieren, verstößt eklatant gegen Menschenrechte. Sie schädigt die Quellen des gesamten europäischen Buch- und Kunstmarktes.“

Der EWC als größter Verband der Welt, der sich seit 1977 für die Rechte von Autor*innen der Buchbranche einsetzt, hat einen Forderungskatalog für den Input und Output von KI-Systemen erstellt. Er fordert, die bestehende Text-und-Data-Mining-Ausnahme zu einer vergütungspflichtigen Ausgestaltung im Sinne der Verwertungsgesellschaften zu reformieren. Außerdem müsse das derzeit nicht funktionierende „maschinenlesbare Opt-out“ durch ein freiwilliges Opt-in-Management ersetzt werden, für jede*n Autor:in anwendbar ist.

Beim Output von KI müsse Umsetzung eine Transparenzpflicht im KI-Gesetz umgesetzt werden und eine „Kennzeichnungspflicht für mittels KI hergestellte Presse-, Buch- und Textwerke einschließlich Übersetzungen sowie Hörwerke wie Hörbücher, Hörspiele etc. soll eingeführt werden.“

Verlage sollten verpflichtet werden, Autor:innen darüber zu informieren, ob ihre Texte (vollständig oder maßgeblich) maschinell übersetzt wurden. Ebenso sollten KI-Produkte nicht durch Urheberrechts- und Urheberrechtsgesetze geschützt werden. Der EWC vertritt 46 Schriftsteller- und Literaturübersetzerverbände aus 31 Ländern.

Pressekontakt: info@urheber.info