Freitag, 13.02.2026
Rechtsgutachten: Klauseln sind "rechtswidrig"
Streit um Netflix-Vertrag für Synchronsprecher:innen
Im Streit um Netflix-Vertrag für Synchronsprecher:innen hat der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS) ein Rechtsgutachten vorgelegt.
Es geht um die AOR-Vereinbarung (Assignment of Rights Agreement), die Netflix über Synchronstudios allen deutschsprachigen Synchronsprecher:innen zur Unterzeichnung vorlegt. Das Gutachten der Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal kommt zu dem Ergebnis: „Zentrale Klauseln des Vertrags sind unwirksam oder rechtswidrig“, heißt es in einer VDS-Pressemitteilung vom 9. Februar 2026. Von einer Unterzeichnung sei abzuraten.
Netflix verlangt von Synchronsprecher:innen, weitreichende Rechte an ihren Stimmaufnahmen einzuräumen – einschließlich der Nutzung für KI-Training, der digitalen Bearbeitung und Nachbildung sowie der Erzeugung synthetischer Stimmen. Eine zusätzliche Vergütung bietet Netflix dafür nicht an.
Die vertragliche Klausel zum KI-Training bezeichnet keine klar definierte Nutzungsart und ist „urheberrechtlich unwirksam“, so der VDS. Außerdem genüge die vorgesehene Einwilligung in die Datenverarbeitung den Anforderungen der DSGVO nicht. Sie benennt das KI-Training nicht ausdrücklich als eigenständigen Verarbeitungszweck. Sprecher:innen können nur alles unterschreiben oder alles ablehnen – eine freie Entscheidung sei das nicht. Und: Mehrere Klauseln hielten einer AGB-Kontrolle nicht stand – darunter der Verzicht auf gesetzlich unverzichtbare Auskunftsansprüche, der Ausschluss des einstweiligen Rechtsschutzes und die undifferenzierte Pauschalvergütung. Das Gutachten rät ausdrücklich von einer Unterzeichnung ab.
Hintergrund ist, dass Netflix und Amazon Patente angemeldet haben, die menschliche Synchronsprecher:innen technisch verzichtbar machen. Netflix zeigt sich nicht verhandlungsbereit, berichtete der Online-Dienst Golem. Der Streaminganbieter „droht damit, dass der Filme und Serien ganz ohne deutsche Tonspur veröffentlichen werde. Stattdessen würden Netflix-Abonnenten in Deutschland diese Inhalte lediglich mit deutschen Untertiteln erhalten.“
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