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Diskurs

Dienstag, 05.08.2025

Die IU über den Voss-Bericht:

Zustimmung mit Vorbehalten

Die IU begrüßt den ersten Entwurf des Berichts von MEP Axel Voss zu Urheberrecht und generativer KI. Der Bericht enthält wichtige Forderungen wie Transparenzpflichten und Vergütung. Dennoch warnt die Initiative vor einigen Aspekten und fordert gezielte Nachbesserungen.

Im Juli stellte Axel Voss (EVP, Deutschland), Mitglied des Europäischen Parlaments, den ersten Entwurf des Berichts „Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen” vor, für den er als Berichterstatter im Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments fungiert.

Die Initiative Urheberrecht begrüßt diesen ersten Entwurf, der mehrere wichtige Anliegen von Urheber:innen, ausübenden Künstler:innen und anderen Rechteinhabern hervorhebt und die Europäische Kommission auffordert, an verschiedenen Punkten noch Änderungen anzubringen.

Auch dieser Bericht lehnt die Anwendung der Ausnahme für Text- und Datenauswertung (TDM) auf generative KI ab und fordert die Kommission auf, allgemeinen KI-Anbietern eine Vergütungspflicht aufzuerlegen. Der Bericht fordert auch die vollständige und umsetzbare Transparenz von KI-Anbietern, wobei davon ausgegangen wird, dass geschützte Werke für das KI-Training verwendet werden.

Wir begrüßen den ausgeglichenen Tenor des Entwurfs, sind jedoch der Ansicht, dass die folgenden Punkte einer Klarstellung oder Verbesserung bedürfen:

  1. Der Bericht fördert KI auf Kosten geschützter Rechte.
  2. Verstöße in der Vergangenheit werden nicht angemessen behandelt.
  3. Der Bericht belastet Rechteinhaber durch die Empfehlung einer obligatorischen zentralen Registrierung.
  4. Der Empfehlung zur Territorialität fehlen durchsetzbare und schriftliche Mechanismen.
  5. Der Bericht scheint bestimmte geschützte Rechte zu opfern.

Wir müssen auch unsere starke Besorgnis über das Fehlen von Verweisen auf die Urheberpersönlichkeitsrechte der Namensnennung und der Integrität zum Ausdruck bringen, die durch Verwendungen gefährdet sind, die geschützte Werke aus ihrem Kontext herausnehmen, Persönlichkeitsrechte verletzen und KI-Fälschungen beinhalten. Wir empfehlen außerdem, dass die Durchsetzung des Urheberrechts nicht zugunsten vager Ansprüche auf Geschäftsgeheimnisse geopfert werden darf und dass Ausnahmen eng ausgelegt werden müssen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind nun aufgefordert, bis zum 12. September ihre Änderungsanträge einzureichen. Die Initiative Urheberrecht, ihre Mitgliedsorganisationen und die Dachorganisationen ihrer Verbände in Brüssel werden alles dafür tun, dass der vorlegte Code of Practice, die Guidelines und das „Template“ im Sinne der Kultur-, Kreativ- und Medienbranche geändert werden.

„Die EU-Kommission ist endgültig vor den Big Tech-Unternehmen eingeknickt“, stellte DJV-Geschäftsführerin Hanna Möllers schon bei der Veröffentlichung des „Template“ fest. „Das KI-Büro gibt den Urheberinnen und Urhebern Steine statt Brot und setzt sich über den im AI-Act festgehaltenen Willen des EU-Parlaments hinweg.“

„Der Voss-Bericht ist ein wunderbares Werkzeug, um anderen Mitgliedern des Europäischen Parlaments wie aber vor der der Europäischen Kommission aufzuzeigen, warum die vom AI Office vorgelten Dokumente hinter dem AI Act selbst zurückfallen und äußerst schädlich sind“, kommentiert die Geschäftsführerin der IU, Katharina Uppenbrink.

250805_pm-zum-voss-bericht_neu.pdf (pdf, 483.14 KB) statement-on-the-draft-juri-report-by-mep-axel-voss-final-04-08-25.pdf (pdf, 216.77 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info