Freitag, 12.09.2025
Entscheidung eines US-Bundesberufungsgerichtes
Perlmutter weiterhin Urheberrechtsbeauftragte
Ein Bundesberufungsgericht hat entschieden, dass die oberste Urheberrechtsbeauftragte der USA nach der Entlassung von Präsident Donald Trump ihr Amt weiter ausüben darf.
Das berichtete das US-Online-Magazin Politico am 10. September 2025. Zwei von drei Richter:innen des Berufungsgerichts von Washington D.C. entschied am 10. September 2025, dass Shira Perlmutter weiterhin als Urheberrechtsbeauftragte der Library of Congress tätig sein darf.
Das Weiße Haus hatte erklärt, Trump habe sie im Mai entlassen (siehe News vom 12. Mai 2025). Shira Perlmutter, Rechtsanwältin und Professorin, ist eine der international angesehensten Expert:innen für US-Copyright und leitete das US Copyright Office seit 1995. Die Entscheidung Trumps fiel nur wenige Tage nach der Veröffentlichung eines Berichts, der Bedenken hinsichtlich der Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien zum Training von KI-Modellen äußerte.
Während in anderen Fällen der Oberste Gerichtshof und das Berufungsgericht von Washington D.C. Trump die Entlassung einer Reihe von Beamten der Exekutive gestattet hatte, kamen die Richterinnen Florence Pan und J. Michelle Childs zu dem Schluss, dass Perlmutters Fall stärker sei, da sie in ihrer Funktion keine nennenswerte Exekutivgewalt ausübe.
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