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Diskurs

Mittwoch, 14.06.2023

EU-Parlament entscheidet über AI Act

Künstliche Intelligenz regulieren

Heute wird im Europaparlament über den AI Act abgestimmt, das Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (engl. Artificial Intelligence/AI). Dabei soll die Technik nicht verboten, sondern ihr Anwendungszweck reguliert werden.

Dazu sieht das Gesetz vier verschiedene Risikokategorien vor. Es soll unterschieden werden zwischen minimalem, begrenztem, hohem und inakzeptablem Risiko. Dabei fallen etwa Computerspiele in den Bereich des minimalen Risikos, während Massenüberwachung in Echtzeit durch KI-Systeme verboten werden soll.

Transparenz und Dokumentationspflicht sind feste Elemente des Gesetzesentwurfs. Über andere wichtige Details, wie den Einsatz biometrischer Überwachung bei der Polizeiarbeit, wird derzeit noch diskutiert. Dennoch müssen nun die Weichen gestellt werden, damit Anwendende wie Entwickelnde wissen, nach welchen Regeln sie KI-Systeme nutzen bzw. planen dürfen. Erst kürzlich gelangten Vorschläge zur Regulierung generativer Modelle wie ChatGPT in den Gesetzesentwurf. Die EU reagiert damit auf die neuesten technologischen wie auch gesellschaftlichen Entwicklungen.

Da das Gesetz erst im Jahr 2026 EU-weit in Kraft tritt, wurde versucht, die Regeln technologieoffen zu gestalten. Es solle ein "Kompromiss zwischen KI-Optimisten und KI-Pessimisten" gefunden werden, konstatiert Sergey Lagodinsky, Mitglied des EU-Parlaments (Bündnis 90/Die Grünen), einer der Väter des Gesetzes.

Die Initiative Urheberrecht hat sich mit ihrer Stellungnahme in den Gesetzesentwurf eingebracht und wird sich im nun folgenden Trilog weiter für die Forderungen der Urheber:innen einsetzen. Auch plädiert die Initiative Urheberrecht dafür, dass schon vor Inkrafttreten der KI-Verordnung Regulierungen insbesondere von generativer KI verabschiedet werden.

Pressekontakt: info@urheber.info