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Diskurs

Mittwoch, 04.11.2026

Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts

KI-Chatbots können Urheberrecht verletzen

KI-Chatbots wie Google Gemini können möglicherweise Urheberrechte verletzen, wenn sie KI-Presseübersichten generieren. Das geht aus den Schlussanträgen des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar, vom 3. November 2026 hervor (Rechtssache C-250/25).

Rufen Chatbots einen Presseartikel ab für eine KI-generierte Antwort, kann dies die Rechte von Verlagen berühren, heißt es in der EuGH-Pressemitteilung zu einem Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Presseverlag Like Company und Google. Das Verfahren ist das erste zu generativer künstlicher Intelligenz vor dem EuGH in Luxemburg.

Like Company betreibt mehrere Nachrichtenportale. wirft Google vor, Gemini habe geschützte Texte des Verlags ohne Genehmigung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Gemini erstellte etwa eine detaillierte Zusammenfassung von einem Artikel des Verlags über den Wunsch eines ungarischen Sängers, Delfine im Plattensee anzusiedeln. Dazu legte das zuständige Gericht in Budapest dem EuGH Fragen zu EU-Recht vor..

Ob eine Vervielfältigung vorliegt, hängt dem Generalanwalt Maciej Szpuna zufolge davon ab, ob der Chatbot unrechtmäßig auf den Artikel zugegriffen hat – also etwa eine Bezahlschranke umgangen hat. Das Recht der Presseverlage schütze aber nicht die berichteten Tatsachen, sondern nur die „spezifische Ausdrucksform“ der Veröffentlichungen sei geschützt. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung werde in der Regel verletzt, wenn die Ausdrucksform in den Antworten „systematisch erkennbar“ sei.

Zwei weitere Fragen des ungarischen Gerichts zum Training von KI-Modellen hält der Generalanwalt für unzulässig. Sie seien hypothetisch, da es keine Beweise gebe, dass Artikel des klagenden Verlags für das Training der Gemini-Modelle verwendet wurden.
Szpuna bemerkte allerdings, dass die Nutzung geschützter Werke zum Training eines KI-Modells „frei zulässig“ sei im Rahmen einer gesetzlichen Ausnahme, der Text- und Data-Mining-Schranke. Sie erlaube unter bestimmten Voraussetzungen, Texte und Daten automatisiert auszulesen und zu analysieren, um etwa bestimmte Muster zu erkennen.

Das Gutachten des Generalanwalts ist für die Richterinnen und Richter am EuGH nicht bindend. Sie orientieren sich jedoch oft daran. Die Initiative Urheberrecht wird eine Einschätzung zu den Schlussanträgen des Generalanwalts zeitnah veröffentlichen.

Pressekontakt: info@urheber.info