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Diskurs

Donnerstag, 20.02.2025

Urteile des Bundesgerichtshofs

Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Birkenstock-Sandalen unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz. Das hat der Bundesgerichtshof am 20. Februar 2025 entschieden.

In mehreren Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln war die Firma Birkenstock gegen die Hersteller von Nachahmerprodukten wegen Verletzung ihrer Urheberrechte vorgegangen. Sie ist der Auffassung, bei ihren Sandalenmodellen handele es sich um urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst.

Die geltend gemachten Ansprüche sind unbegründet, weil die Sandalenmodelle der Klägerin keine ... urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind, entschied nun der BGH in drei Parallel-Urteilen (Az.: I ZR 16/24; I ZR 17/24; I ZR 18/24). „Für den Urheberrechtsschutz muss vielmehr ein Grad an Gestaltungshöhe erreicht werden, der Individualität erkennen lässt. Wer urheberrechtlichen Schutz beansprucht, trägt die Darlegungslast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen“, heißt es in der Pressemitteilung des BGH.

Es könne nicht festgestellt, „dass der bestehende Gestaltungsspielraum in einem Maße künstlerisch ausgeschöpft worden ist, das den Sandalenmodellen der Klägerin urheberrechtlichen Schutz verleiht.“

Pressekontakt: info@urheber.info