Freitag, 21.04.2023
Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Hintergrundmusik ist lizenzpflichtig
Die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem Personenbeförderungsmittel stellt eine öffentliche Wiedergabe dar, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Dem Urteil vom 20. April 2023 in der verbundenen Rechtssache C-775/21 und C-826/21 liegen die Klagen von zwei rumänische Verwertungsgesellschaften im Musikbereich gegen das Luftfahrtunternehmen Blue Air und die CFR, eine rumänische Eisenbahngesellschaft vor dem Berufungsgericht Bukarest zugrunde.
Der EuGH hat entschieden, „dass die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem Personenbeförderungsmittel eine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 darstellt“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtshofs.
Die bloße Einrichtung einer Lautsprecheranlage und gegebenenfalls einer Software an Bord eines Beförderungsmittels, die die Ausstrahlung von Hintergrundmusik ermöglichen, stelle dagegen keine solche öffentliche Wiedergabe dar. Das Unionsrecht stehe folglich einer nationalen Regelung entgegen, wonach das Vorhandensein von Lautsprechersystemen in Beförderungsmitteln eine widerlegliche Vermutung der öffentlichen Wiedergabe von Musikwerken begründet.
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