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Diskurs

Mittwoch, 31.03.2021

Umsetzung von Artikel 17 der DSM-Richtlinie

Grundlegendes Gutachten veröffentlicht

Professor Dr. Axel Metzger hat sein grundlegendes ausführliches Gutachten zur Umsetzung des Artikels 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht veröffentlicht.

Es beruht auf seinem Vortrag auf der 8. Urheberrechtskonferenz der Initiative Urheberrecht. Erschienen ist es unter dem Titel „Der Entwurf des UrhDaG als Umsetzung von Art. 17 DSM-RL – Ein gesetzgebungstechnischer Drahtseilakt“ in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM Heft 4/2021).

Professor Metzger ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Gewerblicher Rechtsschutz, an der Humboldt-Universität zu Berlin, Mitverfasser Timm Pravemann sein wissenschaftlicher Mitarbeiter.

In dem Aufsatz setzt Metzger sich mit dem Regierungsentwurfs zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) zur Umsetzung von Artikel 17 der DSM-Richtlinie auseinander und geht insbesondere auf den Direktvergütungsanspruch für Kreative, die Vergütungspflicht für gesetzliche Schranken und den komplexen Mechanismus der sogenannten „mutmaßlich erlaubten Nutzung“ ein.

Pressekontakt: info@urheber.info