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Diskurs

Mittwoch, 09.06.2021

Presseverleger-Leistungsschutzrecht

Gratisnutzung für Facebook per Formular

Facebook hat damit begonnen, von Verlagen die Zustimmung zur kostenlosen Nutzung von Presseinhalten einzuholen.

Das berichtet das Online-Portal heise online mit Bezugnahme auf einen Facebook-Blogbeitrag. Wenn ein Verlag seine Inhalte selbst auf Facebook teilt, soll weiterhin eine Vorschau auf diesen Beitrag hinweisen. Wenn aber ein Dritter den Beitrag eines Verlages teilt, für den der Verlag seine Zustimmung bislang nicht erteilt hat, dann erscheine lediglich noch die URL bzw. die Überschrift im entsprechenden Post.

Hintergrund sei laut heise online das seit dem 7. Juni 2021 geltende neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das im Rahmen der jüngsten Urheberrechtsreform beschlossen wurde (siehe News vom 4 Juni 2021). „Unter Berücksichtigung der EU-Urheberrechtsrichtlinie sollen diese Gesetze Presseverlegern und Kreativen nicht nur mehr Kontrolle über ihre Inhalte geben, sondern auch über die Art und Weise, wie diese Inhalte auf digitalen Plattformen geteilt werden“, heißt es im Facebook-Blogbeitrag.

Facebook hat für die „Urheberrechtsrichtlinie der EU, Artikel 15: Präferenz von Presseverlegern bezüglich der Verwendung neuer Links“ auf seiner Webseite ein Formular bereitgestellt, mit dem Verlage einer kostenlosen Nutzung ihrer Inhalte zustimmen können.

Pressekontakt: info@urheber.info