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Diskurs

Dienstag, 23.02.2021

Niederlage auch im zweiten Prozessstrang

Glyphosat-Gutachten durfte veröffentlicht werden

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auch im zweiten Prozessstrang um sein Glyphosat-Gutachten eine Niederlage kassiert. Der MDR durfte eine englischsprachige Zusammenfassung des Gutachtens online veröffentlichen, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 23. Februar 2021. Im Jahr 2015 hatte das MDR-Magazin „Fakt“ über ein Glyphosat-Gutachten des BfR berichtet und dabei auch diese Zusammenfassung online gestellt. Das BfR hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung erwirkt – mit Verweis auf einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Diesen hat das OLG Köln im Hauptsacheverfahren (Az.: 6 U 105/20) verneint und dabei, wie die FAZ berichtet, die urheberrechtliche Schranke für Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG) herangezogen. Bereits im April 2020 hatte der Bundesgerichtshof entschieden dass die Veröffentlichung der sogenannten „Afghanistan-Papiere“, durch § 50 UrhG gedeckt sein könnte (siehe News vom 30. April 2020).

In einem weiteren Prozessstrang hatte bereits das Online-Portal „Frag den Staat“ gewonnen. Die Initiative hat mit der Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens nicht gegen das Urheberrecht der Behörde verstoßen, hatte das Landgericht Köln am 12. November 2020 entschieden (siehe News vom 13. November 2020).

Pressekontakt: info@urheber.info