Freitag, 13.11.2020
Landgericht Köln
Glyphosat-Gutachten durfte legal veröffentlicht werden
Das Online-Portal „Frag den Staat“ durfte das Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) veröffentlichen. Die Initiative hat damit nicht gegen das Urheberrecht der Behörde verstoßen, hat das Landgericht Köln in der Hauptverhandlung entschieden.
Damit endet zunächst ein zweijähriger Rechtstreit. Im März 2019 hatte das LG Köln der Initiative per einstweiliger Verfügung die Veröffentlichung untersagt (siehe News vom 2. April 2019), diese einstweilige Verfügung dann aber im Juli 2019 wegen Formfehler wieder aufgehoben (siehe News vom Freitag, 5. Juli 2019). Das BfR hat allerdings laut der Initiative bereits angedeutet, es werde in die Berufung gehen.
In seinem Urteil vom 12. November 2020 (Az.: 14 O 163/19) kommt das LG Köln zu laut „Frag den Staat“ zu dem Schluss, Das BfR-Gutachten habe „seinen urheberrechtlichen Schutz verloren“, da das Bundesinstitut nicht nur dem Online-Portal, sondern aufgrund einer „Anfrage-Aktion Mitte 2019 mehr als 45.000 weiteren Menschen das Gutachten zugesandt“ habe. „Zudem war die Veröffentlichung aufgrund der Zitatfreiheit erlaubt.“
Erst im April 2020 hatte der Bundesgerichtshof entschieden dass die Veröffentlichung der sogenannten „Afghanistan-Papiere“, durch die urheberrechtliche Schranke für Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG) gedeckt sein könnte (siehe News vom 30. April 2020).
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