Freitag, 31.07.2026
Landgericht München: Urteil gegen Suno
GEMA siegt im Streit um KI generierte Songs
Das Landgericht München I hat einer Klage der Musikverwertungsgesellschaft GEMA gegen das US-Unternehmen Suno im Streit um mit Künstlicher Intelligenz generierte Songs in weiten Teilen stattgegeben.
Nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) muss Suno es künftig unterlassen, ohne Einwilligung der GEMA bestimmte Musikwerke zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Dasselbe gelte für das Training der KI. Das Urteil vom 31. Juli 2026 ist noch nicht rechtskräftig.
Es ging um die Frage, ob Suno geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in ihrem KI-Tool zu Trainingszwecken verwendet, gespeichert, wiedergegeben und dabei das Urheberrecht verletzt hat. Im konkreten Fall geht es laut Gericht um sechs bekannte Musikstücke: „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5", „Big in Japan“, „Forever Young“ und „Rasputin“.
Es ist das erste Verfahren in Europa, das die Nutzung von Audioinhalten durch KI-Unternehmen zum Gegenstand hat. Am 11. November 2025 hatte die GEMA bereits eine Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen OpenAI wegen der Nutzung von Songtexten vor dem LG München gewonnen (siehe News vom 11. November 2025). Die GEMA hatte am 21. Januar 2025 Klage gegen Suno eingereicht, nachdem diese auf die Aufforderung zur Lizenzierung nicht reagiert hatte (siehe News vom 10. März 2026).
Das Musiktool ermöglicht es, durch einfache Prompts abspielbare Audioinhalte zu erzeugen, die den Originalsongs zum Verwechseln ähnlich sind. Die GEMA sah dies als Beleg, dass die Trainingsdaten memorisiert – also letztlich abgespeichert wurden. Suno hatte in der mündlichen Verhandlung im Frühjahr sowohl die Wiedererkennbarkeit bestritten als auch betont, dass die Lieder, mit denen die KI trainiert wurde, nicht im Modell abgespeichert sind.
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