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Diskurs

Freitag, 17.09.2021

Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig

Facebook darf IPTC-Daten nicht löschen

Facebook darf die IPTC-Daten in hochgeladenen Bilddateien nicht löschen. Dieses Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 308 O 39/17) ist nach Rücknahme der Berufung jetzt rechtskräftig.

Das berichtet Freelens über den Prozess eines Berliner Berufsfotografen. Er hatte mit Unterstützung der Fotograf:innenvereinigung geklagt, weil Facebook beim Upload-Prozess seiner Fotografien auf facebook.com automatisiert seine in den Bilddateien eingetragenen IPTC-Daten löscht. Gelöscht wurden auf diese Weise die Angaben zu Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Homepage des Fotografen sowie der mit „geschützt“ angegebene Copyright-Status des Bildes. Den Copyright-Status ersetzte Facebook durch die Angabe „unbekannt“.

Das Landgericht gab dem Kläger Recht und sah die gelöschten Informationen (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Homepage und Copyright-Status) als urhebergesetzlich besonders geschützte Informationen für die Rechtewahrnehmung an (das ist § 95c UrhG), die Löschpraxis von Facebook als unzulässig. Auch die IPTC-Rubrik „Copyright-Status“ hat das Gericht als eine maßgebliche Information zur Rechtewahrnehmung eingestuft.

Facebook hatte seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg nach der mündlichen Verhandlung des Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichtes zurückgezogen, um ein rechtskräftiges Urteil des OLG zu vermeiden. Facebook muss daher künftig die Entfernung und Veränderung der IPTC-Daten unterlassen.

„Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden“, erklärte Sebastian Rengshausen von Unverzagt Rechtsanwälte, Hamburg. „Die Entscheidung bringt den Fotograf:innen die erforderliche Rechtssicherheit, die bei der digitalen Vermarktung und Verwertung ihrer Rechte unerlässlich ist.“

Pressekontakt: info@urheber.info