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Diskurs

Dienstag, 23.02.2021

Durchsetzung des Presseverleger-Leistungsschutzrechts

Europas Presseverleger im Bündnis mit Microsoft

Im Konflikt um die Nutzung und Bezahlung von Presseveröffentlichungen durch „Tech-Gatekeeper“ wie Google und Facebook suchen Europas Presseverleger das Bündnis mit dem US-Softwaregiganten Microsoft.

Europas Presseverleger und Microsoft haben sich darauf geeinigt, „gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, die sicherstellt, dass europäische Presseverleger für die Nutzung ihrer Inhalte durch marktbeherrschende Gatekeeper bezahlt werden“, heißt es kryptisch in einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV). „Dies soll im Einklang mit dem neuen Presseverlegerrecht in der EU-Urheberrechtsrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt, die im Juni in Kraft tritt, stehen und sich an der neuen australischen Gesetzgebung orientieren. Letztere verlangt von den unter das Gesetz fallenden Tech-Gatekeepern, die Einnahmen mit den Nachrichtenmedien zu teilen.“

Bezug genommen wird hier auf das Presseverleger-Leistungsschutzrecht in der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie einerseits und das neue australische Mediengesetz (News Media Bargaining Code) andererseits. Um dieses Gesetz tobt gerade ein Riesenkonflikt, in dem Google mit der Abschaltung seiner Suchmaschine in Australien gedroht hatte und Facebook sämtliche Nachrichten auf seinen australischen Webseiten gelöscht hat. Der News Media Bargaining Code sieht vor, dass Google und Facebook nicht nur für den Nachrichtenbereich, sondern für jegliche Verwendung von Inhalten der Verlage, also auch Links, zahlen müssen. Nachdem nun Google Millionenzahlungen an Verlage für Artikel in seinem Dienst News Showcase und ebenso Zahlung an Verlage im Rahmen des „Facebook Journalism Project“ zugesagt wurden, scheint der Konflikt gerade abzuebben, zumal die australische Regierung im Gegenzug eine Änderung des Mediengesetzes versprochen hat.

Der Konflikt in Australien macht ebenso wie das gescheiterte Presseverleger-Leistungsschutzrecht in Spanien und Deutschland aber deutlich, dass Google und Facebook sich mit allen Mitteln gegen reguläre Zahlungen an Verlage für jede Nachricht wehren werden.

Ähnlichen Widerstand erwarten Europas Presseverleger offenbar gegen die nationale Umsetzung des Presseverleger-Leistungsschutzrechts in der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie. Vor diesem Hintergrund fordern Microsoft, EMMA, EPC, NME und ENPA, der wiederum der BDZV angehört, „dass ein Schlichtungsmechanismus in europäisches oder nationales Recht implementiert wird.“ Dieser Mechanismus beispielsweise im Digital Markets Act soll die „Gatekeeper“ dazu verpflichten, für Presseinhalte unter voller Einhaltung des in der DSM-Richtlinie „festgelegten Presseverlegerrechts zu zahlen“. Microsoft fällt die Beteiligung an diesem Bündnis relativ leicht, weil der Konzern nicht in ähnlichem Ausmaß Nachrichten verwertet wie Google und Facebook und der Konzern außerdem seine Suchmaschine Bing promoten kann.

„Wir begrüßen die Vorschläge mehrerer Abgeordneter des Europäischen Parlaments, einen endgültigen Schlichtungsmechanismus in die entsprechende Verordnung aufzunehmen. Dies ist notwendig, um eine Aushöhlung des Verlegerrechts zu verhindern und um Rechtssicherheit zu schaffen“, heißt es dazu von den Verlegerorganisationen und Microsoft. Andernfalls könnten Presseverleger, die „trotz des Leistungsschutzrechts nicht die wirtschaftliche Stärke besitzen, faire und ausgewogene Vereinbarungen mit diesen Gatekeeper-Tech-Unternehmen auszuhandeln, die damit drohen könnten, aus den Verhandlungen auszusteigen oder die Märkte ganz zu verlassen.“

Pressekontakt: info@urheber.info