Dienstag, 18.05.2021
Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie
Entscheidende Abstimmung am 20. Mai 2021
Update | Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie steht kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag. Sie ist am Donnerstag, 20. Mai 2021.
Nach einer Meldung der Deutschen Nachrichten-Agentur (dpa) haben sich die Verhandlungsführer von CDU und SPD „auf letzte Änderungen im dem umfangreichen Gesetzeswerk“ geeinigt, wie Fraktionsmitglieder am 17. Mai 2021 unabhängig voneinander mitteilten.
Bei der zum Teil stark umstrittenen Reform geht es darum, das Urheberrecht auf die Anwendung im Internet anzupassen. Künftig sollen etwa Betreiber von Plattformen in die Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos hochladen.
„Die Koalitionsfraktionen haben eine Einigung für ein ausgewogenes und modernes Urheberrecht erzielt. Dabei ist uns ein fairer Ausgleich aller Interessen gelungen“, teilte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner mit. Der CDU-Abgeordnete Tankred Schipanski äußerte sich zum geplanten weiteren Ablauf: „Der Bundesrat tagt an diesem Freitag und wird vor dem 7. Juni, dem Tag der Umsetzungsfrist für die Urheberrechtsrichtlinie, nicht erneut tagen. Dadurch ist es für eine fristgerechte Umsetzung notwendig, dass wir in dieser Woche im Bundestag und Bundesrat die Umsetzung in dem gefundenen Interessenausgleich beschließen.“
„Premiuminhalte wie neue Kinofilme oder die Übertragung der Fußballbundesliga können durch Rechteinhaber bei sozialen Medien angemeldet und automatisch blockiert werden. Im Kabinettsentwurf hätte ein neuer Blockbuster noch händisch in möglicherweise bis zu Tausenden Fällen blockiert werden müssen“, erläuterte Schipanski laut dpa.
Fechner betonte, dass es Verbesserungen für Künstlerinnen und Künstler beim Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen und Streamingdiensten gebe. Der Passus zu den sogenannten „Bagatellnutzungen“ urheberrechtlich geschützter Werke, der in der Musik-, Film- und Medienbranche soll hingegen so stehen bleiben.
Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs beginnt am Donnerstag, 20. Mai 2021, um 12.10 Uhr, wie aus der Tagesordnung hervorgeht.
Pressekontakt: info@urheber.info