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Diskurs

Montag, 31.03.2025

DJV warnt vor Folgen des Code of Practice

Europäische Interessen in Gefahr

Der Deutsche Journalisten-Verband hat vor dem dritten Entwurf des sogenannten Code of Practice gewarnt. Der DJV sieht erheblichen Änderungsbedarf.

Der Code of Practice ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, mit der KI-Modellbetreiber Sanktionen der europäischen Aufsichtsbehörden entgehen können. Der Entwurf wird zurzeit von einer Arbeitsgruppe des europäischen KI-Büros erarbeitet.

In einer Pressemitteilung vom 31. März 2025 kritisiert der DJV, dass der Code of Practice die geltenden Standards aus dem europäischen Urheberrecht weiter unterschreite. Dies könnte die Möglichkeiten von Künstler:innen und Journalist:innen, sich gegen das KI-Training zu wehren, faktisch weiter einschränken.

Ein Widerspruch gegen das Auslesen und Nutzen der Inhalte durch KI soll danach nur noch für eine gesamte Website möglich sein. Somit entscheide der Verlag oder Sender über einen Widerspruch und die Urheber seien dieser Entscheidung ausgeliefert.„Wird dieser Code of Practice so umgesetzt, leistet die EU-Kommission nichts anderes als Beihilfe zum größten Diebstahl der Geschichte“, kritisiert DJV- Justiziarin Hanna Möllers.

Des Weiteren würden außereuropäische Unternehmen bevorzugt, da sie weniger Verpflichtungen erfüllen müssen als europäische KI-Modellbetreiber. Obwohl sich alle gleichermaßen auf den Code of Practice berufen können, um Sanktionen der Kommission zu entgehen, würden europäische Anbieter dennoch mit Haftungsrisiken konfrontiert, da für sie das strengere europäische Urheberrecht gilt. „Vor allem Big Tech-Unternehmen aus den USA und China profitieren davon“, erläutert die DJV-Juristin.

Ablehnung und Kritik am Entwurf hat auch ein Bündnis der europäischen Dachverbände der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen in einer Stellungnahme vom 28. März 2025 geäußert.

Pressekontakt: info@urheber.info