Montag, 10.02.2025
Erster Tarifabschluss zum Umgang mit KI
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) haben mit der Produktionsallianz Bedingungen zum Einsatz von generativer KI in Filmproduktionen vereinbart.
Damit sind auch die Tarifverhandlungen zur Anwendung von generativer Künstlichen Intelligenz (KI) erfolgreich abgeschlossen worden, heißt es in einer ver.di-Pressemitteilung vom 10. Februar 2025. Die Tarifregelung betrifft den Einsatz generativer KI, die aus Trainingsdaten Muster erlernt und unter Einsatz von Algorithmen neue Inhalte erzeugt. Herkömmliche KI-Technologie-Anwendungen, die bislang etwa zur Nachbildung oder Veränderung der Stimme oder der Bildaufnahmen von Filmschaffenden beispielsweise in der Postproduktion eingesetzt wurden, fallen nicht darunter.
„Nach den ersten Erfolgen der US-Filmgewerkschaften haben BFFS und ver.di zusammen Tarifmaßstäbe gesetzt. Auch wenn nicht alle Folgen des KI-Einsatzes gelöst werden konnten“, erklärte Christoph Schmitz-Dethlefsen vom ver.di-Bundesvorstand. „Einen maßgeblichen Schutz, mehr Mitbestimmung, die Pflicht zur Transparenz und auch finanzielle Kompensationen haben wir als Tarifansprüche gegen negative Folgen der Transformation in Filmproduktionen erreicht. Zunächst fürs Schauspiel, als nächstes dann mit dieser Vereinbarung auch für alle weiteren Kreativen hinter der Kamera.“ Diese Vereinbarung zu KI sei in Deutschland wohl die erste auf tariflicher Ebene überhaupt.
Der erreichte Tarifabschluss betrifft zunächst die schauspielerische Darbietung, also wenn schauspielerische Arbeit mittels generativer KI bearbeitet, umgestaltet oder durch den Einsatz sogenannter Replikate, also digitaler Nachbildungen der Schauspieler*innen, ersetzt wird. Regelungen zu Einwilligung und Vergütung sollen künftig sicherstellen, dass nicht über den Kopf der Schauspieler*innen hinweg, mit ihren digitalen Nachbildungen gearbeitet wird.
Die Tarifregelung zum Einsatz generativer KI tritt am 1. März 2025 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. Juni 2026. Sie soll halbjährlich evaluiert werden, um mit der rasanten KI-Entwicklung in der Filmbranche Schritt halten zu können. Die Gewerkschaften werden diesen Abschluss als Grundlage für den Einsatz generativer KI auch für die Beschäftigung und die Arbeit der weiteren Filmgewerke ansetzen, heißt es in der Pressemitteilung.
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