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Diskurs

Montag, 07.02.2022

BFFS, ver.di und Netflix vereinbaren Vergütungsregeln

Erst Serien, jetzt Film

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesverband Schauspiel (BFFS) schließen weitere Gemeinsame Vergütungsregeln mit Netflix, dem weltweit größtem Streaming-Anbieter ab.

Sie sichern damit Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen die Beteiligung am Erfolg von Filmen, die Netflix in Deutschland speziell für seinen VOD-Dienst in Auftrag gegeben hat. Zudem konnten sich die Beteiligten auf eine Vereinbarung einigen, nach der Beiträge zur Pensionskasse Rundfunk, die im Rahmen solcher Produktionen von Produzenten für die Kreativen eingezahlt werden, von Netflix finanziert werden.

Bereits zu Beginn des Jahres 2020 hatten sich der BFFS und ver.di mit Netflix auf Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) zugunsten der Kreativen bei Serienproduktionen geeinigt (siehe News vom 13. März 2020).

Berücksichtigt werden bei beiden GVR Kreative aus den Gewerken Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm-, und Maskenbild sowie Tongestaltung, Filmmontage und Schauspiel. Die GVR stellen eine faire und angemessene Erfolgsvergütung für die Kreativen sicher und erreichen damit, dass Urheber*innen und ausübende Künstler*innen kontinuierlich wirtschaftlich von ihrer Zusammenarbeit mit Netflix profitieren, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Die neue Vereinbarung sieht wie auch schon die GVR für Serien eine erfolgsbasierte Zusatzvergütung sowie eine Beteiligung an Zweitverwertungserlösen von Netflix vor, die als Gesamtbetrag gezahlt und dann an alle Anspruchsberechtigten verteilt werden. Die Höhe der zu zahlenden Zusatzvergütung richtet sich dabei nach der weltweiten Zahl der sogenannten Completer, das sind Netflix-Abonnements, die 90 Prozent eines Films gesehen haben.

Bei Erreichen einer bestimmten Richtgröße an Completern erfolgt die Zahlung einer nach Budgetgrößen des jeweiligen Filmes gestaffelten Zusatzvergütung. Wird die Richtgröße mehrfach erreicht, wird dieser Betrag ebenso oft ausgezahlt. Es wird selbst dann eine Zahlung fällig, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die Richtgröße nicht erreicht wird. In diesem Fall wird ein der tatsächlich erreichten Completer-Anzahl entsprechender Anteil des festgelegten Betrages gezahlt.

Pressekontakt: info@urheber.info