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Diskurs

Mittwoch, 23.09.2026

AGB-Regelungen sind rechtswidrig

Erfolgreiche Klage gegen Süddeutschen Zeitung

Das Landgericht München I hat der Süddeutschen Zeitung untersagt, mehrere Klauseln aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für freie Journalist:innen zu verwenden.

Erfolgreich geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (siehe News vom 16. April 2025). Das teilt der DJV in einer Pressemitteilung vom 22. September 2026 mit. Das Urteil (Az. 42 O 5002/25) ist noch nicht rechtskräftig.

Anlass für das Verfahren war der „Autoren-Rechtebrief“, den der Verlag für die Zusammenarbeit mit freien Journalist:innen verwendet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Regelungen, die freie Journalist:innen unter anderem verpflichteten, dem Verlag die Nutzung für das KI-Training sowie der KI- Anwendung einzuräumen und komplette Rechercheunterlagen herauszugeben.

Für das Landgericht war insbesondere die Rechteeinräumungsklausel nicht verständlich genug und daher intransparent und unwirksam. Danach sollten Nutzungsrechte insbesondere soweit möglich an „Fakten, Geschehnisse, Unternehmen, Personen usw. sowie ggf. der Rechercheunterlagen“ eingeräumt werden. Für die Betroffenen blieb nach Einschätzung des Gerichts unklar, wann und in welchem Umfang sie dem Verlag Nutzungsrechte einräumen.

Auf dieser unwirksamen Klausel aufbauende Regelungen sind nach der Entscheidung ebenfalls unwirksam. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen zur Nutzung journalistischer Werke für KI-Training und KI-Anwendungen, zum Bearbeitungsrecht und zur Übertragung von Rechten an Dritte.

Außerdem würden Journalist:innen aus Sicht des Gerichts unangemessen benachteiligt, wenn sie dem Verlag zeitlich und inhaltlich unbeschränkt Prompting-Protokolle für jeden KI-Einsatz vorlegen müssen, weswegen auch diese Klausel unwirksam seien.

Pressekontakt: info@urheber.info