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Diskurs

Donnerstag, 14.11.2024

EU AI Act

Erster Entwurf des EU Code of Practice zum AI Act

Ein Erster Entwurf des Code of Practice zum AI Act der EU wurde heute veröffentlicht - Initiative Urheberrecht prüft intensiv

Heute wurde der erste Entwurf des Code of Practice zum AI Act der EU veröffentlicht, der hier zu finden ist:

https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/109946


Der Entwurf wird in der kommenden Woche in vier Arbeitsgruppen von rund 1000 registrierten Stakeholdern, darunter auch zahlreiche Rechteinhaberorganisationen, diskutiert. Die Initiative Urheberrecht beteiligt sich aktiv an diesem Prozess und prüft den Entwurf derzeit im Detail.


Der Code of Practice enthält unverbindliche Leitlinien für AI-Provider, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Urheberrechten und Transparenz. Diese sollen helfen, die Compliance der Unternehmen mit europäischem Recht sicherzustellen.

Bereits jetzt zeichnet sich jedoch ab, dass einige Regelungen aus Sicht der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen kritisch zu hinterfragen sind. Dazu gehören weitreichende Erleichterungen und Ausnahmen für sogenannte Downstream-Provider sowie für kleine und mittlere Unternehmen. Besondere Aufmerksamkeit verdient der Vorschlagstext, der die Verantwortung von Generative AI-Unternehmen (GenAI) reduzieren soll, wenn bestehende Modelle übernommen und dann modifiziert oder feinabgestimmt werden.


Der Entwurf lässt zudem die Frage offen, welche maschinenlesbaren Rechtevorbehalte von AI-Providern anerkannt werden müssen. Bislang wird lediglich robots.txt ausdrücklich erwähnt. Informationen zu den verwendeten Trainingsdaten sollen Generative AI-Provider nach dem aktuellen Entwurf lediglich dem AI Office und nur auf Anfrage zur Verfügung stellen. Der Text signalisiert immerhin ein Bewusstsein, dass KI-Anwendungen nicht ausschließlich unter der TDM-Schranke arbeiten, und erwähnt mögliche Urheberrechtsverletzungen durch KI Output.


Die Initiative Urheberrecht wird den Entwurf weiterhin sorgfältig analysieren und im Dialog mit anderen Rechteinhaberorganisationen mögliche Auswirkungen und Handlungsbedarf evaluieren.

Pressekontakt: info@urheber.info