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Diskurs

Dienstag, 06.10.2026

Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin der IU:

Eine kleine Geschichte zur Entwicklung der Übersetzung

Neulich in einem kleinen Büro in Berlin: die Geschäftsführerin lädt die Stellungnahme zum CALL FOR EVIDENCE „AI Strategy for the Cultural and Creative Sectors“ auf den Seiten der EU-Kommission hoch.

Bange Minuten: stimmt das Passwort, wird es angenommen? Ja! Nach wochenlanger Arbeit ist die Stellungnahme der IU online.

Das kleine Team hatte viel Arbeit hineingesteckt, zahlreiche Mitgliedsorganisationen haben kommentiert und ergänzt: Es ist eine runde Sache daraus geworden (übrigens hier zu finden: KI-Strategie der EU für den Kultur- und Kreativsektor | Initiative Urheberrecht). Erleichterung macht sich breit.

Das PDF tauchte nach ein paar Minuten auf - und die Geschäftsführerin stieß einen spitzen Schrei aus: sie hatte das Dokument der letzten Konsultation hochgeladen, das war auf Englisch gewesen, das neue auf Deutsch. Wie konnte das passieren, wie konnte man das ändern, wer konnte helfen an diesem Freitagnachmittag?

Kurze Gespräche, eilige Telefonate, hektisches Hin- und Herklicken.

Enttäuschung - auch über sich selbst: wie konnte man so unaufmerksam sein und ausgerechnet bei dieser wichtigen Konsultation einen so groben Schnitzer machen, wieder keinen zeitlichen Puffer eingebaut zu haben. Denn das Schlimmste war: die Deadline lief ab. Und im Gegensatz zu deutschen Ministerien lässt sich da bei der Kommission gar nichts machen, wenn man die verpasst.

Die Kollegin rief: bei ihr war eine deutsche Fassung erschienen. Bei der Geschäftsführerin war es weiterhin der englische Text.

Die Erklärung: je nach Spracheinstellung erscheint der Text auf Deutsch oder Englisch. Innerhalb von Minuten hatte „das System“ den Text übersetzt. Wie bei näherem Hinschauen offensichtlich wurde, hatte „die Maschine“ sich sogar ans Übersetzen des Logos gemacht.

Der richtige Text war also - auf Deutsch - hochgeladen worden. Und in Minuten war eine englischsprachige Fassung des rund 10-seitigen Textes erstellt worden. Aber wurde sie wirklich „übersetzt“?

Das kleine Büro hat weder die Zeit noch Geld, die fremdsprachigen Fassungen zu prüfen. Gottseidank wird gewarnt „Übersetzungen wurden automatisch erstellt und können Fehler enthalten“ (oder so ähnlich). Aber kann es sich die Europäische Kommission wirklich leisten, Texte mit Sätzen, bei denen es häufig um jedes Wort und jedes Komma geht (so ist das bei juristischen Stellungnahmen), ungeprüft online zu stellen?

Und in diesem Fall wird man antworten: Es gab über 5.000 Einreichungen. Wenn man da blättert, wird offensichtlich, dass die meisten Kommentare sich kritisch mit KI auseinandersetzen.

Am Mittwoch war der Hieronymus-Tag, der alljährliche Tag des Übersetzens. Unsere Übersetzer:innen weisen immer wieder auf die Bedeutung der Tätigkeit für die Texte, die Vielfalt in Europa und der Welt hin. Und welchen Unterschied es macht, wenn die von Menschen erstellt wurde. Während immer klarer wird, dass gerade diese Urheber:innen mit Hilfe der eigenen Werke substituiert werden, von ihrer Arbeit nicht mehr leben können – nicht umsonst haben die Literarischen Übersetzer:innen gerade die Aktion „Uns reicht’s - weil es nicht reicht“ gestartet.

Je länger man darüber nachdenkt: was uns als Vorteil verkauft wird (Texte innerhalb von Sekunden in allen Sprachen) kann zu extremen Missverständnissen, zu Fehlern und im schlimmsten Fall zu Fehlentscheidungen führen.

Die Geschäftsführerin des kleinen Dachverbands hat beschlossen, Geld auszugeben, das der Etat eigentlich nicht hergibt, und die Übersetzung ins Englische überprüfen zu lassen. Und kurz nach dieser Entscheidung fiel ihr auf: vermutlich wird der Text auch in allen anderen europäischen Sprachen erhältlich sein?! Und was ist eigentlich mit dem Urheberrecht der Stellungnahme, wie wird das von solchen Übersetzungen berührt? Sie wird sich dann gleich mal an ihre juristische Beraterin wenden.

Und sie nimmt sich vor, auch diesen Aspekt zum Thema auf der Frankfurter Buchmesse zu machen.

Pressekontakt: info@urheber.info