Freitag, 11.09.2026
VUT und PRO MUSIK vereinbaren Vergütungsregeln für Musikstreaming
"Durchbruch für faire Beteiligung"
Der Verband unabhängiger Musikunternehmer:innen (VUT) und PRO MUSIK (Verband freier Musikschaffender) haben erstmals Vergütungsregeln für Musikstreaming vereinbart.
Damit haben sie „einen wichtigen Durchbruch für eine faire und zeitgemäße Verteilung der Einnahmen aus dem Musikstreaming erreicht“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 9. September 2026: Gemeinsam wurden Vergütungsregeln nach § 36 UrhG zwischen Labels, Vertrieben und Musiker:innen vereinbart.
Damit gibt es erstmals eine gemeinsame Grundlage für Vergütungsuntergrenzen und verlässliche Rahmenbedingungen im Musikstreaming. Die nun entwickelten Regeln, die unter anderem die Verteilung zwischen Musiker:innen und Labels sowie Tagessätze und erstmals Erfolgsbeteiligungen für die Studiomusiker:innen regeln, „schaffen mehr Transparenz und Verbindlichkeit und setzen einen wichtigen Standard für die zukünftige Bezahlung von Musiker:innen“.
Lizenzeinnahmen aus Musikstreaming sind inzwischen die mit Abstand wichtigste Form der Erstverwertung von Musikaufnahmen und haben die Einnahmen aus dem Verkauf von Downloads, CDs und Vinyl weit hinter sich gelassen.
Die angemessene Vergütung in diesem Bereich gehört daher zu den zentralsten Themen beider Verbände. Auf dieser Grundlage hat der VUT im Jahr 2023 PRO MUSIK zu Verhandlungen eingeladen. Der dreijährige Verhandlungsprozess auf Augenhöhe zeigt, dass „tragfähige Lösungen“ am besten direkt in der Branche entstehen. Die neuen Regeln werden in den kommenden zwei Jahren in der Praxis erprobt und anschließend gemeinsam evaluiert.
Nun ist zentral, dass auch die Höhe der insgesamt zu verteilenden Einnahmen den wirtschaftlichen und kreativen Leistungen der Musikschaffenden angemessen Rechnung trägt. Die neuen Vergütungsregeln schaffen eine wichtige Grundlage diese gemeinsamen Forderungen nach höheren Lizenzzahlungen gegenüber den Plattformen zu vertreten.
Pressekontakt: info@urheber.info