Donnerstag, 05.03.2026
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts
D im Kreis steht für geschützte Designs
Das Bundeskabinett hat am 4. März 2026 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts beschlossen.
Das Designrecht soll modernisiert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Designschutzverfahren sollen effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden Insbesondere sollen neue Designformen ausdrücklich anerkannt und ihre Anmeldung zum Designschutz erleichtert werden, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Mit dem Gesetzentwurf (Download) soll die europäische Designrichtlinie 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden.
„Produktpiraterie im Designrecht darf kein erfolgreiches Geschäftsmodell sein“, erklärte Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig. „Deshalb modernisieren wir das Designrecht und machen es zukunftsfest auch für digitale und dynamische Designs. Denn einzigartiges, innovatives Design ist ein Erfolgsfaktor deutscher Produkte.“
In das Designgesetz werden neue digitale Designformen wie dynamische und animierte Designs ausdrücklich aufgenommen. Bei solchen Designs soll für die Darstellung nun auch ein Video eingereicht werden können. Bislang ging eine solche Anmeldung nur mittels einzelner Standbilder.
Durch neue Technologien ist es einfacher, Rechte zu verletzen. Beispielsweise können Designelemente durch 3D-Drucker nachgebaut werden. Daher enthält der Gesetzentwurf neue Schutzregeln für eingetragene Designs. Bereits Handlungen, die designverletzende 3D-Drucke vorbereiten, sollen künftig ausdrücklich verboten sein. Künftig sollen Designinhaber ihre Rechte besser durchsetzen können, denn Designinhaber sollen bereits die Durchfuhr von designverletzenden Erzeugnissen verbieten können. Diese Änderung dient dem Schutz vor Produktpiraterie. Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits für Marken.
Designinhaber sollen ihre Designs künftig als solche kennzeichnen können. Für geschützte Designs soll es ein eigenes Symbol geben: das D im Kreis – in Anlehnung an das © für Urheberrechte (Copyright) und ® für Marken (Registered Trademarks). So sollen Designinhaber auf den Designschutz aufmerksam und kenntlich machen können, dass es sich um das originale Design handelt.
Einige Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sollen vereinfacht werden, heißt es in der Pressemitteilung. Verfahren, die in der Praxis nicht genutzt werden, sollen gestrichen werden. So soll unnötige Bürokratie vermieden und sollen effizientere Verfahren ermöglicht werden.
Pressekontakt: info@urheber.info