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Diskurs

Freitag, 19.04.2024

Gerichtsverfahren gegen LAION wegen KI-Training

Deutscher Fotorat positioniert sich

Der Deutsche Fotorat begrüßt den Beginn der juristischen Klärung bei einem Verfahren um die Nutzung von Fotografien zum Training von KI-Modellen.

Am 25. April 2024 beginnt vor dem Landgericht Hamburg der erste Prozess in Deutschland, in dem sich ein Fotograf gegen die Nutzung seiner Bilder zum Training von KI-Bildgeneratoren wehrt.

Mit dem Klageverfahren gegen den LAION e.V. wird ein Verfahren in Gang gesetzt, „von dem sich viele Kreative die Stärkung ihrer Rechte erhoffen gegenüber der explosionsartig expandierenden Branche der KI-Anbieter, deren Erzeugnisse immer stärker in Konkurrenz zum Werk menschlicher Urheber stehen“, schreibt der Deutsche Fotorat.

Bildgeneratoren mit Künstlicher Intelligenz werden in einer sogenannten Trainingsphase mit Milliarden von Fotos gefüttert, die zum größten Teil aus dem Internet stammen, also etwa von Webseiten der Fotograf:innen, Posts auf Social-Media-Plattformen oder anderen online zugänglichen Veröffentlichungen. In den allermeisten Fällen geschieht dies ohne Wissen oder Zustimmung der BildautorInnen. Ob dies rechtlich zulässig ist, gilt unter Jurist:innen als umstritten.

Urheberrechtsanwalt Sebastian Deubelli richtet seine Klage gegen den wichtigsten Lieferanten solcher Trainingsdaten. Dabei geht es um den ersten Schritt des KI-Trainings – die Erfassung von Bildern in der Datenbank „LAION 5B“. Dieses Verzeichnis mit mehr als fünf Milliarden Bildern liegt vielen aktuellen Bildgeneratoren zugrunde.

Im Mittelpunkt der juristischen Bewertung stehen zwei Fragen , schreibt der Deutsche Fotorat: Kann sich der gemeinnützige LAION e.V. bei seiner Sammlung auf Ausnahmen vom Urheberrecht berufen, die eigentlich für Analysen in der wissenschaftlichen Forschung geschaffen wurden? Und dürfen diese Daten kommerziellen Anbietern von Bildgeneratoren zur Verfügung gestellt werden, ohne dass die Fotografinnen und Fotografen dem zugestimmt haben und eine Vergütung erhalten?

Die Bedeutung des Verfahrens gehe somit weit über den konkreten Fall hinaus, in dem ein Fotograf die Löschung seiner Bilder aus der LAION-Datenbank fordert. Sollte die Herkunft der Trainingsdaten juristisch angreifbar sein, könnte in einem nächsten Schritt auch Anbietern von KI-Bildgeneratoren der Verkauf ihrer Dienste erschwert werden.

Der Deutsche Fotorat begrüßt den Vorstoß, die komplexe Materie vor ein deutsches Gericht zu bringen. Das Verfahren sende ein wichtiges Signal an Kreative, die derzeit keine Möglichkeit haben, die Entwicklung der KI-Werkzeuge mitzubestimmen oder am Erfolg der Generatoren zu partizipieren, die mit Hilfe ihrer Werke entstanden sind.

Pressekontakt: info@urheber.info