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Diskurs

Montag, 04.09.2023

Urteil des Oberlandesgericht München

Ausschüttungen an Herausgeber rechtswidrig

Die Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und an den „Förderungsfonds Wissenschaft“ der Verwertungsgesellschaft waren rechtswidrig, hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Das OLG München hat in seinem Urteil vom 27. Juli 2023 die Auffassung vertreten, dass die geltenden Regelungen im Verteilungsplan der VG Wort zur Herausgebervergütung sowie in der Satzung der VG Wort zum Förderungsfonds Wissenschaft „unwirksam waren, weil aufgrund dieser Regelungen nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch Nichtberechtigte Vergütungen oder Förderungen erhalten könnten“, teilt die VG Wort mit, der das Urteil jetzt übermittelt wurde.

Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I vom 4. Oktober 2021 (siehe News vom 6. Oktober 2021) war die VG Wort in Berufung gegangen. Diese hat sie nun teilweise verloren.

Das Gericht habe aber gleichzeitig deutlich gemacht, dass Herausgeber als Urheber von Sammelwerken durchaus eine urheberrechtlich geschützte Leistung erbringen können, die zu einer Berechtigung an der Ausschüttung führen kann. Die Anforderungen an das Vorliegen einer solchen Leistung müssten nach Ansicht des Gerichts nicht allzu hoch angesetzt werden. Beim Förderungsfonds Wissenschaft hat das Gericht auch deutlich gemacht, dass die Vergabe von Druckkostenzuschüssen für herausragende wissenschaftliche Werke als Ziel nicht unzulässig sein dürfte und der VG Wort bei der Beurteilung, was als kulturell bedeutsam anzusehen ist, ein Ermessen zusteht.

Die VG Wort wird nunmehr das weitere Vorgehen genau prüfen. Dabei werden die Interessen von allen Beteiligten zu berücksichtigen sein, teilt die Verwertungsgesellschaft mit. Zunächst geht es dabei vor allem um die Frage, ob gegen das Urteil des OLG München Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt wird. Das OLG München hat die Revision zugelassen und in diesem Zusammenhang deutlich gemacht hat, dass es bei den streitentscheidenden Fragen bisher an einer höchstrichterlichen, richtungsweisenden Leitentscheidung fehlt.

Pressekontakt: info@urheber.info