Freitag, 23.10.2020
E-Lending: FDP setzt auf Lizenzvereinbarungen
Die FDP-Bundestagsfraktion will bei der Verleihe von E-Books durch öffentliche Bibliotheken (E-Lending) eine „flexible sowie sach- und interessengerechte Lösung“ für Bibliotheken, Aggregatoren, Verlage und Urheber finden.
So heißt es in ihrem Antrag vom 13. Oktober 2020 (BT-Drs. 19/23303) für eine Bundestagsentschließung. Die FDP schlägt vor, im Urheberrechtsgesetz (neuer § 27a UrhG) eine Legaldefinition der elektronischen Ausleihe vorzunehmen und entsprechende Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien hinsichtlich der Bereitstellung von Lizenzen und deren angemessenen Vergütung zu formulieren.
Nach den Vorstellungen der FDP soll bei der elektronischen Ausleihe auf Schrankenregelungen verzichtet und weiterhin auf Lizenzvereinbarungen gesetzt werden. Streitigkeiten über die Angemessenheit und Marktüblichkeit vertraglich festgelegter Konditionen zwischen Bibliotheken, Aggregatoren, Verlagen und Urhebern sollen in vorgelagerten Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geklärt werden.
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