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Diskurs

Mittwoch, 23.09.2020

"Welt": BMJV musste Referentenentwurf zurückziehen

Nach Informationen der „Welt“ musste das Bundesjustizministerium (BMJV) seinen Referentenentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie zurückziehen, um ihn zu überarbeiten.

Wie schon bei den Diskussionsentwürfen habe das Bundeswirtschaftsministerium interveniert (siehe News vom 23. Juni 2020). Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass das BMJV den Referentenentwurf – er liegt der Initiative Urheberrecht vor – in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien gegeben wurde (siehe News vom 17. September 2020). Bereits „nach nur kurzer Begutachtung des Entwurfs war offenbar klar, dass das Papier in dieser Form nicht in die nächste Stufe der öffentlichen Konsultation geschickt werden würde“, schreibt nun Welt.de.

„Wesentlichen Anstoß nehmen die Kritiker des Entwurfs an den dort genannten erlaubten Nutzungen von Bewegtbildern, Tonaufnahmen, Bildern und Texten“, berichtet Welt.de. Diese dürfen nach dem Entwurf „zu nicht kommerziellen Zwecken oder zur Erzielung nicht erheblicher Einnahmen“ auf Plattformen hochgeladen werden – und zwar bis zu 20 Sekunden eines Films, bis zu 20 Sekunden einer Tonspur und bis zu 1000 Zeichen eines Textes. Dies sei, so die Erläuterung im Entwurf, eine „Bagatellnutzung“.

Zweiter Hauptpunkt der Kritik sei eine Regelung zum sogenannten „Text und Data Mining“. Darunter fällt auch die Erfassung von Texten durch Suchmaschinen, die komplette Artikel digital vervielfältigen, um sie für die Suche nutzbar zu machen. Die Vervielfältigung soll laut Entwurf erlaubt sein, ohne dafür zahlen zu müssen. „Doch genau diese Freistellung werten die Kritiker als im Sinne der EU-Richtlinie unzulässig“, so Welt.de.

Pressekontakt: info@urheber.info