Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 24.06.2020

Initiative Urheberrecht zum Eckpunktepapier des BMJV

Die Initiative Urheberrecht begrüßt das Eckpunktepapier des BMJV zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen ausdrücklich. Sie vertritt über ihre mehr als 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 Urheber:innen und ausübende Künstler:innen.

Das Eckpunktepapier greift die in der Wissenschaft in der jüngsten Zeit geäußerten konstruktiven Vorschläge zur Umsetzung des Artikel 17 der EU-Urheberrechts-Richtlinie weitgehend auf und zeigt neue und mutige Lösungen für die im Verlauf der Diskussion um die DSM-Richtlinie aufgetretenen Konflikte zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern und den Unternehmen der Kulturwirtschaft einerseits und den Nutzern / Uploadern andererseits.
Von höchster Bedeutung ist die Neuregelung der Verhältnisse zwischen Online-Service-Providern (Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten = Plattformen) und Rechtsinhabern sowie Nutzern: zukünftig sind die Diensteanbieter für die Klärung der genutzten Rechte verantwortlich; sie – und nicht die uploadenden Nutzer – müssen vorab die Erlaubnis der Rechteinhaber einholen. Dazu werden die Verwertungsgesellschaften geeignete Lizenzen entwickeln, und mit dem Instrument der erweiterten Kollektivlizenzen ihren Rechteumfang vervollständigen. Dieses neue, von der Richtlinie vorgeschrieben Verfahren des Rechtserwerbs auf der Grundlage von Lizenzen schafft Rechtssicherheit für die Nutzer der Online-Dienste und für Plattformen.

„Wir begrüßen, dass der Entwurf vorsieht, dass jetzt die Plattformen und nicht die Nutzer für die Klärung der Rechte verantwortlich sind. Endlich wird auch im Gesetz sichergestellt, dass die Urheber, Künstler und Rechteinhaber direkt eine angemessene Vergütung für die Verwendung ihrer Werke erhalten,“ kommentiert der Sprecher der Initiative Urheberrecht Prof. Dr. Gerhard Pfennig und ergänzt: „durch die Erweiterung geltender Vorschriften wird die freie Nutzung von Karikatur, Pastiche und Parodie gewährleistet und damit die Meinungsfreiheit gestärkt.“ Den Nutzern dient künftig auch das Verfahren des „Preflagging“, mit dem sie anzeigen können, dass sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk in nicht-kommerzieller Absicht verwenden.

Das Eckpunktepapier bietet eine hervorragende Grundlage für einen konstruktiven Dialog der Beteiligten: Urheber und ausübende Künstler, Kulturwirtschaft, Netzaktivisten und Produzenten von selbstproduziertem „Content“. Der vorgeschlagene Weg zu Lösungen zu gelangen, wird die Konflikte der Vergangenheit zu überwinden helfen und zur notwendigen Regulierung der großen Plattformen führen, deren Geschäftsmodell auf der kommerziellen Verbreitung geschützter Werke beruht. „Wir wünschen uns, dass hier eine für Europa beispielhafte Lösung erreicht wird und laden alle Beteiligten zum Gespräch ein“, ergänzt Professor Pfennig.

Zum heute ebenfalls veröffentlichten Diskussionsentwurf zur Umsetzung des Eckpunktepapiers und weiterer Artikel der Richtlinie wird sich die Initiative Urheberrecht gesondert äußern. Denn zur vollständigen Umsetzung der DSM-Richtlinie gehört nach Meinung der Initiative Urheberrecht auch, dass die bereits in der Diskussion befindlichen Teile, z.B. die zwischen einzelnen Ministerien noch strittige Umsetzung der Artikel zu den Rechten der Presse und Buchverleger, nun abgeschlossen und vor allem die Artikel zum Urhebervertragsrecht umgesetzt werden.

Stellungnahme der Initiative Urheberrecht mit GEMA, VG Bild-Kunst und VG Wort vom 7.5.2020

Pressekontakt: info@urheber.info