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Diskurs

Montag, 06.04.2020

Referentenentwurf für Leistungsschutz und Verlegerbeteiligung

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Referentenentwurf für ein „Erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“ erstellt.

Das berichten übereinstimmend Golem und heise online, denen das Papier vorliegt. Wie beim Diskussionsentwurf vom Januar 2020 (siehe News vom 16. Januar 2020) enthält der Referentenentwurf Regelungen zum Presseverleger-Leistungsschutzrecht, die Beteiligung von Verlagen an Vergütungsansprüchen der Urheber sowie Regelungen zu Text- und Data-Mining. Das BMJV soll – Golem zufolge – den Entwurf am 1. April zunächst auf seiner Webseite veröffentlicht haben, ihn kurz darauf aber wieder offline genommen haben.

Beim besonders umstrittenen Presseverleger-Leistungsschutzrecht soll der Referentenentwurf im Unterschied zum Diskussionsentwurf laut Golem nun ausführen, „dass die lizenzfrei nutzbaren ‚einzelnen Wörter oder kurzen Auszüge eines Textbeitrages’ in der Regel ‚nicht mehr als acht Wörter’ umfassen. Im Diskussionsentwurf hieß es noch, dass „die Überschriften eines Artikels, ein ‚kleinformatiges Vorschaubild mit einer Auflösung von bis zu 128 mal 128 Pixeln’ und eine Ton- bzw. Bildfolge ‚mit einer Dauer von bis zu drei Sekunden’ nicht lizenzpflichtig sein sollten. Stattdessen heiße es im Referentenentwurf jetzt, „Presseveröffentlichungen könnten neben Textbeiträgen auch andere Arten von Werken und Schutzgegenständen enthalten wie Grafiken, Fotografien sowie Audio- und Videosequenzen“.
Die Journalisten und Fotografen sollen laut heise online über eine Verwertungsgesellschaft „mindestens zu einem Drittel an den Einnahmen des Presseverlegers“ beteiligt werden.

Pressekontakt: info@urheber.info