Diskurs
Freitag, 17.01.2020
BMJV-Gesetzentwurf: Nachbesserungen für Urheber gefordert
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisieren den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht und haben Nachbesserungen für Urheberinnen und Urheber gefordert.
Mit Datum vom 15. Januar 2020 hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Diskussionsentwurf für ein „Erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“ bekannt gemacht (siehe News vom 16. Januar 2020). Dieser Diskussionsentwurf enthält Regelungen zu einem Leistungsschutzrecht an Presseveröffentlichungen und zur Beteiligung von Verlegern an gesetzlichen Vergütungsansprüchen sowie auch Regelungen zum Text und Data Mining, zu Unterricht und Lehre und zur Erhaltung des Kulturerbes.
Der veröffentlichte Gesetzentwurf könne „nur ein Zwischenschritt“ sein, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. Ver.di erwarte, „dass die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht zu spür- und messbaren Verbesserungen der Einkommenssituation“ für die Urheberinnen und Urheber führe, und kritisiert, „dass die wichtigen vertragsrechtlichen Themen offensichtlich nachrangig geregelt werden sollen.“ Verlegerbeteiligung, Presseverlegerleistungsschutzrecht und Urhebervertragsrecht müssten unbedingt zusammen gedacht, zumindest aber aufeinander abgestimmt werden. „Die Frage nach angemessener und verhältnismäßiger Vergütung ist eine Verteilungsfrage. Wenn diese bei der Regelung der Verlegerbeteiligung und dem Presseverlegerleistungsschutzrecht unerwähnt bleibt, so ist sie bei der anstehenden Umsetzung der urhebervertragsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie zu berücksichtigen“, betonte Schmitz.
Es sei „im wirtschaftlichen Interesse aller Beteiligten, die gemeinsamen Verwertungsgesellschaften zu erhalten, damit sie ihre erfolgreiche Arbeit gestärkt fortsetzen können“, so Schmitz. Der Entwurf des Justizministeriums gehe jedoch über das Erforderliche hinaus. Es soll ein gesetzlicher Anspruch der Verlage geschaffen werden, den die Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer im Vertrag ausschließen können sollen. Ohne gleichzeitige Stärkung der vertraglichen Position der Urheberinnen und Urheber sei die Möglichkeit des Ausschlusses allerdings nur eine theoretische Option.
Der DJV hält die Vorschriften im Diskussionsentwurf für unzureichend. Die unverzichtbare Absicherung wirtschaftlicher Beteiligung von Urheberinnen und Urhebern gelingt aus Sicht des DJV damit noch nicht. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall: „Der Gesetzentwurf greift zu kurz.“
Der DJV-Vorsitzende kritisiert beispielsweise die Regeln zur Verlegerbeteiligung als noch unzureichend, zumal urhebervertragsrechtliche Regelungen nicht im Entwurf vorgesehen sind. Fraglich sei auch, warum für die Verlegerbeteiligungen konkrete Beteiligungssätze im Entwurf enthalten sind, nicht jedoch für die Beteiligung der Urheber am Leistungsschutzrecht der Presseverleger. Das Bundesjustizministerium müsse Rechte und Ansprüche der Urheber so konkret wie möglich fassen, dazu gehöre auch die Umsetzung des in der Richtlinie enthaltenen Urhebervertragsrechts.
Ver.di wie auch der DJV kritisieren darüber hinaus die im Gesetzentwurf angedachte Vergütungsfreiheit für die Nutzung von Data Mining zum Zwecke der Wissenschaft.
Der Börsenverein wertet es als negativ, dass ins Verwertungsgesellschafts-Gesetz (VGG) eine Vorschrift aufgenommen werden soll, derzufolge den Urhebern die Einnahmen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu mindestens zwei Dritteln zustehen sollen. Dies wäre aus Sicht des Verbands ein Eingriff in die Autonomie der Verwertungsgesellschaften. Einen weiteren Nachteil des Entwurfs sieht der Börsenverein im geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verlegerbeteiligung: Dies soll erst zum 7. Juni 2021 geschehen, wenn die Umsetzungsfrist der Richtlinie endet.
Pressekontakt: info@urheber.info
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