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Diskurs

Freitag, 03.05.2019

US-Internet-Plattform haftet für noch nicht gemeinfreie Werke

Eine internationale Internet-Plattform für literarische Werke haftet dafür, wenn Urheberrechte in Deutschland verletzt werden, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte ein Verlag, der Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin herausgibt, gegen eine „Non Profit Corporation“ in den USA, über die rund 50.000 Bücher kostenlos abrufbar sind – darunter 18 Werke der drei Autoren. Ihre Werke sind nach deutschem Urheberrecht in deutscher Sprache noch nicht gemeinfrei. Die Bücher werden von freiwillig tätigen Dritten (sog. volunteers) auf der Plattform eingestellt.

Die Betreiber der Plattform argumentierten, sie unterlägen nur US-amerikanischem Urheberrecht. Das OLG entschied am 30. April 2019 (Az.: 11 O 27/18) hingegen, ein Plattform-Betreiber „haftet für Urheberrechtsverletzungen in Deutschland, wenn die in deutscher Sprache angebotenen Werke nach deutschem Urheberrecht noch nicht gemeinfrei sind und die Betreiberin sich die von Dritten auf der Plattform eingestellten Werke „zu eigen“ gemacht hat“, so die OLG-Pressemitteilung. Der Geschäftsführer hafte ebenfalls, wenn er lediglich eine Prüfung US-amerikanischem Urheberrechts veranlasst, trotz der bestimmungsgemäßen Ausrichtung der Webseite auch auf deutsche Nutzer.

Die deutschen Gerichte seien international zuständig, da die Inhalte der Webseite auch in Deutschland abgerufen werden können, stellt das OLG zunächst klar. Anwendbar sei deutsches Recht. Nach den Regelungen des internationalen Privatrechts richte sich die Frage, ob Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten bestehen, nach dem Recht des sog. Schutzlandes, also hier der Bundesrepublik Deutschland. Die Non-Profit-Organisation verletze ausschließliche urheberrechtliche Nutzungsrechte des Verlags.

Das Frankfurter Urteil ist von großer internationaler Bedeutung, da nach der Google Book Search, bei der schon Tausende deutsche Bücher eingescannt wurden, nun in den USA unter dem Stichwort „Controlled Digital Lending“ (CDL) eine regelrechte Kampagne gestartet wurde, die als Grundlage für die Digitalisierung von Büchern und die Verbreitung von Volltext und Bildern von vollständigen Seiten im Internet weltweit vom Internetarchiven und von Bibliotheken verwendet wird, ohne dass eine Erlaubnis der Autoren oder Verleger vorliegt oder eine Zahlung an diese erfolgt. Eine „Gegenkampagne“ wurde von der National Writers Union (NWU), einer IFJ-Mitgliedsorganisation in den USA, initiiert.

Pressekontakt: info@urheber.info