Diskurs
Montag, 15.04.2019
Erste Reaktionen auf den EU-Ratsbeschluss
Update | Gestern hat der Europäische Rat sich zugunsten der Urheberrechtsform entschieden. Hier die ersten Reaktionen auf den EU-Ratsbeschluss.
Das positive Abstimmungsergebnis war nicht sicher, da Gegner der Urheberrechtsreform – wie Julia Reda – gehofft hatten, die Reform zu kippen. Sie hatten auf die Enthaltung Deutschlands im Rat gehofft. Hätte Deutschland sich am 15. April 2019 enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Und Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich (siehe News vom 15. April 2019 – Update 3).
Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) sieht in der beschlossenen Richtlinie zur Vereinheitlichung des Urheberrechts einen wichtigen Schritt für die Stärkung der vertraglichen Situation und der Interessenvertretung für Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in Europa. „Die Richtlinie stellt klar, dass das Urheberrecht auch in Zeiten von Digitalisierung und Internet beachtet, respektiert und vergütet werden muss. Der Grundsatz, dass die Schöpferinnen und Darsteller von Kunst und Kultur am ökonomischen Erfolg ihres Schaffens zu beteiligen sind, wird durch die Richtlinie europaweit gestärkt“, sagte die die VS-Vorsitzende Lena Falkenhagen. Der VS hatte sich gemeinsam mit seinen europäischen Schwesterverbänden für die Verabschiedung der Richtlinie eingesetzt.
„So wie die Richtlinie jetzt umgesetzt werden muss, sind auch Verbesserungen für die Urheberinnen in Deutschland zu erwarten. In vielen Branchen, und teilweise auch im Buchbereich, scheitern die Einzelnen an der Durchsetzung ihrer Rechte. Die in der Richtlinie vorgesehenen Stärkungen der Verbände und Gewerkschaften der Urheber und Interpretinnen müssen hier Abhilfe schaffen“, fordert Falkenhagen.
Auch der VdÜ, Verband der Literaturübersetzer/innen, begrüßt die Entscheidung des EU-Rates für die Urheberrechtsrichtlinie. „Wir freuen uns über die Entscheidung des Rates“, sagte die 1. Vorsitzende des VdÜ Patricia Klobusiczky. „Sie stärkt die Rechte von uns Urheber*innen in verschiedener Weise. Unser Verband hat sich aktiv für die Richtlinie eingesetzt, besonders für die damit verbundene Möglichkeit der Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort, die wir für ein Gebot der Fairness halten.“
Die durch die Richtlinie wieder mögliche Beteiligung der Verleger an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften ist auch Hauptpunkt der Stellungnahme der VG Wort, den die Richtlinie muss binnen zwei Jahren durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Für die VG Wort sei insbesondere von Bedeutung, dass die Regelung zur Verlegerbeteiligung (Artikel 16 der Richtlinie) schnellstmöglich in das deutsche Recht übernommen wird. Der europäische Gesetzgeber habe hier klar zum Ausdruck gebracht, dass auch Verlage an den Einnahmen aufgrund der gesetzlichen Vergütungsansprüche beteiligt werden können.
„Es ist sehr zu begrüßen, dass der europäische Gesetzgeber bei der Frage der Verlegerbeteiligung für Rechtssicherheit gesorgt hat“, erklärten die geschäftsführenden Vorstände der VG Wort, Rainer Just und Robert Staats. „Nunmehr liegt es bei der Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag bereits für eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung ausgesprochen hat, die Arbeiten zur Umsetzung von Art. 16 der Richtlinie zügig aufzunehmen.“ Eine Beteiligung von Autoren und Verlagen an den Einnahmen für verlegte Werke war stets in der Satzung und in den Verteilungsplänen der VG WORT vorgesehen, die 1958 als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen gegründet worden war.
Der Verlegerausschuss im Börsenverein des Deutschen Buchhandels „bittet die Bundesregierung dringlich, Artikel 16 der Richtlinie, der die Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften regelt, noch in diesem Jahr in nationales Recht umzusetzen“, heißt es in seiner Stellungnahme. „Die Buchverlage in Deutschland wollen die bewährte Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften rechtssicher fortsetzen.“ Nur in starken Verwertungsgesellschaften könnten Verlage und Urheber den globalen Herausforderungen erfolgreich begegnen. „Die Verlage warten seit über drei Jahren darauf, wieder angemessen über Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort vergütet zu werden, wenn die von ihnen verlegten Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden.“
„Was lange währt, wird endlich gut“, begrüßt der Deutsche Kulturrat erfreut die Zustimmung des EU-Rates zur Urheberrechtsrichtlinie. Nun stehe nach jahrelangen Debatten auf der europäischen Ebene die nationale Umsetzung an. Die Diskussion zu den verschiedenen Bestandteilen der EU-Urheberrechtsrichtlinie werde damit in Deutschland fortgesetzt.
„Der tritt für Kunst- und Meinungsfreiheit, selbstverständlich auch im Internet, ein“, heißt es in seiner Pressemitteilung, in der der Deutsche Kulturrat auch auf die Kritiker der Richtlinie eingeht. „Die Freiheit der Kunst wird aber auch dadurch gefährdet, dass den Künstlerinnen und Künstler die angemessene Vergütung für die Verwertung ihrer Werke im Internet durch die marktbeherrschenden Monopolisten vorenthalten wird. Für den Deutschen Kulturrat ist es essentiell, dass die Position der Rechteinhaber gestärkt wurde, damit sie künftig ihre Rechte gegenüber Online-Plattformen besser durchsetzen können, insbesondere um für die – zustimmungsbedürftige – Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zu erhalten. Hierfür wurde nun auf der europäischen Ebene der Weg frei gemacht.“
Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heißt (Stichwort: Uploadfilter), war vor allem in Deutschland groß. Die Kritiker wenden ein, Plattformen wie YouTube sollten demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das ist ihrer Meinung nach nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.
Diese Kritik teilt auch Petra Sitte in ihrer Pressemitteilung. „Die Bundesregierung hat mit ihrer ausschlaggebenden Stimme den Weg für Uploadfilter frei gemacht“, erklärt die Bundestagsabgeordnete der Linken. „Niemand wird in Zukunft behaupten können, Union und SPD hätten es nicht so gewollt, denn selbst eine Enthaltung hätte heute die Chance für einen Neuanfang eröffnet. Das Feigenblatt einer Protokollerklärung ändert daran nicht viel.“ Stefan Krempl fasst die Kritik an der EU-Urheberrechtsreform in Deutschland in seinem Artikel für heise online gut zusammen. Die Europaabgeordnete Julia Reda, die mittlerweile die Piratenpartei verlassen hat und nicht wieder für das EU-Parlament kandidiert, hat es tagelang die Sprache verschlagen, bis sie sich mit dem Text „EU-Urheberrechtsreform: Der Kampf war nicht umsonst“ zu Wort meldete.
Der Kritik gegenüber erklären die stellvertretenden Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der digitalpolitische Sprecher Tankred Schipanski in ihrer Presseerklärung: „Auch in der digitalen Welt muss sichergestellt sein, dass das geistige Eigentum von Autoren, Künstlern, Kreativen, Musikern und anderen Urhebern geschützt wird. Fest steht aber auch: Wir nehmen die Sorgen derjenigen ernst, die fürchten, dass es zu Einschränkung bei der Veröffentlichung von Inhalten und zu Einschränkungen der Meinungsvielfalt kommen könnte. Ein besserer Schutz von Urheberrechten darf nicht dazu führen, dass das freie Internet eingeschränkt, also letztlich das Hochladen von urheberrechtlich zulässigen Inhalten mit der Folge blockiert wird, dass damit Einschränkungen für die freie Meinungsäußerung verbunden sind.“
Pressekontakt: info@urheber.info
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