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Diskurs

Freitag, 15.03.2019

Initiative Urheberrecht widerspricht Ulrich Kelber

Uploadfilter sind weder falsch noch schädlich, sie werden schon jahrelang flächendeckend angewendet, ohne dass dies den Datenschutzbeauftragten auch nur im Geringsten interessiert hat.

Uploadfilter sind ein notwendiges Übel, das auf sein Mindestmaß reduziert werden muss: dafür sorgt die EU-Urheberrechtsrichtlinie!

Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung Ulrich Kelber war bis 2017 als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz speziell zuständig für Verbraucherfragen. Er konnte in dieser Zeit die Entwicklung der EU-Richtlinie, insbesondere des Artikel 13, gut verfolgen. Ob er versucht hat, schon in dieser Zeit gegen Uploadfilter zu argumentieren, wissen wir nicht. Die Bundesregierung hat der zum Beschluss vorliegenden Fassung der Richtlinie und des Artikel 13 zugestimmt.

Herr Kelber verkennt als Datenschutzbeauftragter bei seinen öffentlichen Äußerungen gegen Artikel 13 und die damit verbundenen Uploadfilter folgende Fakten und kommt daher zu einer – aus unserer Sicht – falschen Analyse:

  • Heute sind alle Uploader, die fremde, urheberrechtlich geschützte Werke auf eine Plattform hochladen, in der Gefahr, als Urheberrechtsverletzer mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen verfolgt zu werden; das geschieht im Übrigen auch zunehmend.
  • Heute sind Plattformen gezwungen, auf Wunsch von Inhabern verletzter Rechte, etwa von Filmproduzenten, deren Werke zu entfernen und dafür zu sorgen, dass diese Filme nicht erneut hochgeladen werden. Dazu verwenden sie schon heute Uploadfilter, ohne dass dies den Datenschutzbeauftragten oder einen User auch nur einmal veranlasst hätte, öffentlich dagegen zu protestieren.

Die EU-Richtlinie wird dieses System grundlegend ändern:

  • Plattformen werden zukünftig bei den zuständigen Verwertungsgesellschaften, aber auch einzelnen Rechtsinhabern wie Filmstudios die erforderlichen Rechte erwerben, und zwar durch Verträge.
  • Die einzelnen Nutzer*innen / Uploader, die Werke in nicht-kommerzieller Absicht hochladen, sind zukünftig nicht mehr verantwortlich für den Rechteerwerb. Ihre Situation verbessert sich grundlegend, sie sind haftungsfrei!
  • Rechtsinhaber, die sich nicht von Verwertungsgesellschaften vertreten lassen wollen und ihre Werke nicht auf den Plattformen sehen wollen, müssen den Plattformen die Werke bezeichnen, damit die Plattformen diese Werke entfernen können: das entspricht dem geltenden Urheberrecht. Ob die Plattformen hierzu Filtersysteme oder Menschen einsetzen, bleibt ihnen überlassen. Insofern ändert sich die Rechtslage in Zukunft nicht gegenüber der heutigen.

Wo ist das Problem, Herr Kelber?

  • Die Uploader / Nutzer*innen werden in Zukunft vor Abmahnungen geschützt.
  • Die Urheber*innen, ausübenden Künstler*innen und Kulturunternehmen erhalten auf der Grundlage ihrer Verträge mit den Plattformen endlich einen gerechten Anteil an den Milliardengewinnen der großen Plattformen. Kleine Plattformen werden durch Artikel 13 weitgehend geschont.

Ist das „falsch und gefährlich“, Herr Kelber?

Wir meinen, das ist im Interesse aller, zumindest im Interesse der über 140.000 Urheberinnen und ausübenden Künstlerinnen, für die wir sprechen sowie der Kulturunternehmen.

Bedauerlich in der öffentlichen Diskussion ist, dass viele Beteiligte und noch mehr Unbeteiligte über Artikel 13 und die EU Richtlinie reden, ohne sie gelesen zu haben.

Pressemitteilung: Initiative Urheberrecht widerspricht Ulrich Kelber (pdf, 154.86 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info