Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Dienstag, 03.07.2018

Ini Urheberrecht: EU-Abgeordnete sollen JURI-Votum zustimmen

Am 5. Juli 2018 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments darüber abstimmen, ob die neue Urheberrechtsrichtlinie auf Grundlage des Rechtsausschussbeschlusses im Trilog-Verfahren weiterverhandelt oder aber gestoppt wird. Die Initiative Urheberrecht fordert ...

Am 5. Juli 2018 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments darüber abstimmen, ob die neue Urheberrechtsrichtlinie auf Grundlage des Rechtsausschussbeschlusses im Trilog-Verfahren weiterverhandelt oder aber gestoppt wird. Die

Initiative Urheberrecht fordert die Abgeordneten des EU-Parlaments auf, dem Beschluss des Rechtsausschusses vom 20.6.2018 zuzustimmen

Die deutschen Urheberinnen und ausübenden Künstlerinnen* sind besorgt darüber, dass Gegner der Urheberrechtsreform in der vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung mit haltlosen Argumenten versuchen zu verhindern, dass die digitalen Plattformen in Europa endlich durch die Urheberrechtsrichtlinie veranlasst werden, ihrer Verantwortung gerecht werden und die Urheber und Künstler angemessen an den Gewinnen beteiligen, die sie mit der Verbreitung von fremden Werken erzielen.
Die „digitale Strategie“ der EU hat schon 2015 bekräftigt, dass „das Urheberrecht die Grundlage für Europas Kulturindustrie und Kreativität (ist)“ und versprochen, „Maßnahmen zur Sicherung einer gerechten Vergütung für Urheber zu ergreifen“. Dies ist in einem langen Diskussionsprozess im Parlament mit dem Beschluss vom 20. Juni 2018 erreicht worden.
Dieser Beschluss hat Mängel, er ist verbesserungsbedürftig, aber er geht, insbesondere was die Verantwortlichkeit der Plattformen betrifft, in die richtige Richtung. Wir gehen davon aus, dass er eine gute Grundlage für konstruktive Verhandlungen mit Rat und Kommission im Trilog-Verfahren bietet.
Wir haben kein Verständnis dafür, dass große Teile der Netzgemeinde diesen Beschluss mit irreführenden und falschen Begriffen diffamieren. Wer von „link tax“ redet und die – nach dem Text des Beschlusses zwischen Plattformen und Rechtsinhabern als letztes Mittel nach dem Scheitern der Verhandlungen – vorgesehenen technischen Mittel der Werkidentifikation „censorship machines“ (Zensurmaschinen) nennt, will nicht den Nutzern der Plattformen und schon gar nicht den Urhebern helfen. Er will mit dieser Piratenargumentation verhindern, dass die Ziele der digitalen Strategie, die gerechte Beteiligung der Kreativen an den Gewinnen der Plattformen durchzusetzen, vereitelt werden.
Mit anderen Worten: Die Fundamentalopposition, die selbst keine Änderungsvorschläge vorlegt, spielt den Plattformen in die Hände, die nur darauf warten, dass die Entscheidungsabläufe in Brüssel im Hinblick auf die bevorstehende Wahl entscheidend verzögert und sabotiert werden. Ihr Ziel ist zu erreichen, dass die notwendigen Beschlüsse auf die lange Bank geschoben werden. Dies ist zum Vorteil der Plattformen, nicht aber der Nutzer und zum Nachteil der Urheber, Künstler und Rechteinhaber.
Wir appellieren deshalb an die Parlamentarier: Lassen Sie sich nicht mit falschen Argumenten von der gerechten Zielsetzung ablenken, die der Beschluss des Rechtsausschusses anstrebt! Stimmen Sie zu!

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

ini_urheberrecht_appell_ep_2018-07-03.pdf (pdf, 141.7 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info