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Diskurs

Freitag, 15.06.2018

Telemedienauftrag: Neue Regelungen für Online-Angebote

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich bei ihrer Konferenz in Berlin am 14. Juni auf eine Neufassung des Telemedienauftrags geeinigt. Bei den Angeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen im Internet keine Texte mehr im Vordergrund stehen und für Mediatheken fällt ...

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich bei ihrer Konferenz in Berlin am 14. Juni auf eine Neufassung des Telemedienauftrags geeinigt. Bei den Angeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen im Internet keine Texte mehr im Vordergrund stehen und für Mediatheken fällt die die Sieben-Tage-Regelung.
Mit der neuen Fassung des Telemedienauftrags wird unter anderem der Streit zwischen Fernsehanstalten und Verlegern geregelt. Es wird klar definiert, wo die Grenze in der Berichterstattung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privater Presse verläuft. Bei den Angeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen im Internet keine Texte mehr im Vordergrund stehen. Der Schwerpunkt der öffentlich-rechtlichen Online-Angebote soll auf Bewegtbild und Ton liegen. Damit wird von den Ministerpräsidenten ein Ergebnis festgeschrieben, das vor drei Tagen bei einem Spitzentreffen von Öffentlich-Rechtlichen und dem Verlegerverband BDZV erreicht worden war.
Der zweite zentrale Punkt der Neuregelung sieht vor, dass TV-Produktionen künftig länger in den Mediatheken von ARD und ZDF stehen dürfen. Bislang gilt formal die sogenannte Sieben-Tage-Regel, nach der die Sender die Produktionen nach einer Woche aus ihren Mediatheken nehmen müssen. Das wird einerseits als „Schritt nach vorn“ begrüßt. „ Denn die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erwarten im Netz zurecht ein umfassendes öffentlich-rechtliches Angebot", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
Andererseits sieht die Filmbranche ihre Verwertungsmöglichkeiten bedroht, wenn Filme länger kostenlos für jedermann in den Mediatheken zugänglich sind. Bereits im Oktober 2017 hatten sich 16 Verbände der audiovisuellen Branche in einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder gegen die „uferlose Ausweitung des Telemedienauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zulasten einer vielfältigen Medienlandschaft in Deutschland“ gewandt (siehe News vom 7. Oktober 2017).
Die Verbände der Filmbranche reagierten in einer Pressemitteilung entsetzt. „Wir sind fassungslos, dass die Politik die Bedenken der audiovisuellen Kultur- und Kreativwirtschaft komplett ignoriert und bis auf das Verbot der Presseähnlichkeit ausschließlich Interessen der Sendeanstalten bedient hat", sagte Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft. Für Dokumentarfilmer wird das zu einem geradezu existenziellen Problem. „Die meisten dokumentarischen Sendungen im deutschen Fernsehen werden von den Sendern nur zum Teil bezahlt. Der Beschluss verbaut uns die Möglichkeit, das Geld, das wir selbst in die Projekte stecken, jemals zurück zu bekommen“, so Thomas Frickel, Vorsitzender der AG Dokumentarfilm.
Weil für die Ausweitung zudem keine zusätzliche Vergütung vorgesehen ist, hatten die Verbände aus den urheberrechtlich relevanten Bereichen Drehbuch, Regie, Kamera, Schnitt, Szenen- und Kostümbild bereits im letzten Jahr protestiert (siehe News vom 25. Oktober 2017). In der Protokollerklärung der Ministerpräsidenten werden die Sender vor dem Hintergrund der veränderten Mediathekennutzung aufgefordert, faire Konditionen für die Film- und Medienproduktionswirtschaft zu schaffen. Im Beschluss heißt es, die Vertragsbedingungen sollten, "soweit dies mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist", verbessert werden. „Die Urheber werden mit keinem Wort erwähnt. Vor allem aber lässt die Betonung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ahnen, dass die für die Sender tätigen Kreativen den Ministerpräsidenten nicht so wichtig sind wie das Sparen von paar Cent“, kritisiert der DJV-Vorsitzende Frank Überall. Protest dagegen meldeten ebenfalls der Bundesverband Regie und der Verband Deutscher Drehbuchautoren an

Pressekontakt: info@urheber.info