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Diskurs

Donnerstag, 08.03.2018

EU-Richtlinie: JURI-Abstimmung erneut verschoben

Der Zeitplan bei der Beschlussfassung über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ kommt immer weiter ins Rutschen. Der federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat jetzt seine Abstimmung auf den kommenden Monat am 23./24. Ap...

Der Zeitplan bei der Beschlussfassung über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ kommt immer weiter ins Rutschen. Der federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat jetzt seine Abstimmung auf den kommenden Monat am 23./24. April 2018 verschoben.
Dieser Termin wird zumindest in den „Timetables“ des JURI-Ausschusses vom 6. März 2018 aufgeführt – wie allerdings zuvor schon der 27. März (siehe News vom 2. Februar 2018). Eigentlich hätte die mehrfach verschobene Abstimmung über die im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2017 über die Bühne gehen sollen. Dann hieß es, die Abstimmung solle voraussichtlich am 25. Januar 2018 stattfinden (siehe News vom 28. November 2017). Doch Anfang Dezember nannte der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Richtlinie, Axel Voss von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), den März 2018 (siehe News vom 8. Dezember 2017). Den April-Termin hatte kürzlich bereits die einzige Europaabgeordnete der Piratenpartei, Julia Reda, veröffentlicht (siehe News vom 22. Februar 2018).
Reda hat jetzt in einem Tweet Bundesjustizminister Heiko Maas einen Bruch des gerade erst verhandelten Koalitionsvertrags vorgeworfen, da er sich „unter bestimmten Bedingungen“ Upload-Filter im EU-Urheberrecht vorstellen kann. Dies bezieht sich auf die Stellungnahme zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Online-Plattformen, die Uploads von Nutzern zugänglich machen, der Bundesregierung im Rat der Europäischen Union (siehe News vom 2. März 2018). Wie Axel Voss bisher keinen Konsens über die Kompromissänderungsanträge mit den wichtigsten Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen im Rechtsausschuss finden konnte, wird auch im Rat um die beiden kontroversen Punkte Presseverleger-Leistungsschutzrecht und der Verantwortlichkeit von Online-Plattformen gerungen (siehe News vom 15. Februar 2018).
Positiv bewerten Reda – wie auch Leonhard Dobusch und Markus Beckedahl bei netzpolitik.org – an der deutschen Position, dass erstmals „das von Netzaktivisten lange geforderte ‚Recht auf Remix’ konkret als mögliche Option genannt“ werde. Dies bezieht sich auf folgende Passage in dem kürzlich veröffentlichten Papier: „Der europäische Gesetzgeber könnte darüber hinaus prüfen, Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch Private oder ohne Erwerbszweck zu erlauben, soweit diese die Primärmärkte der Kulturwirtschaft nicht gefährden. Das betrifft z.B. das ‚Teilen’ von Fotos mit einem begrenzten Kreis an Adressaten oder das Verwenden von ‚Memes’. Zugleich könnte für diese Nutzungen eine pauschale Vergütung vorgesehen werden (‚vergütete Urheberrechtsschranke’), die von qualifizierten Plattformen zu entrichten wäre.“
Ob nach der Verschiebung des JURI-Votums das Europaparlament noch vor der Sommerpause über den Richtlinienentwurf abstimmen wird, erscheint ungewiss. In den JURI-„Timetables“ wird jetzt nur noch 2018 als Termin genannt. Während dessen sind am 20. Februar die Trilog-Verhandlungen über den Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern („Sat/Cab Regulation”) angelaufen. Hier gibt es erhebliche Differenzen zwischen Rat und Parlament (siehe News vom 20. Dezember 2017). Über die Verhandlungen wird der neue Verhandlungsführer Pavel Svoboda auf der JURI-Sitzung am 27. März 2018 berichten.

Pressekontakt: info@urheber.info