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Diskurs

Donnerstag, 27.04.2023

Anhörung des Kulturausschusses

Erhöhung der Bibliothekstantieme gefordert

In einem öffentlichen Fachgespräch des Kultur- und Medienausschusses forderten Vertreter des Buchhandels, der Bibliotheken und der Buchautor:innen eine Erhöhung der Bibliothekstantieme.

Nach einem Bericht des Parlamentsdienstes „heute im bundestag“ (hib) sprachen sich Lena Falkenhagen vom Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di), Volker Heller vom Deutschen Bibliotheksverband und Nadja Kneissler vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels übereinstimmend am 26. April 2023 für eine „angemessene Vergütung von Autor:innen und Verlagen“ aus. Auch die Linksfraktion setzt sich in einem Antrag (siehe News vom 10. März 2023), der ebenfalls Thema des Fachgesprächs war, für eine Erhöhung der Bibliothekstantieme ein.

Nach Paragraf 27 des Urheberrechtgesetzes muss den Autor:innen und Verlagen für das Verleihen ihrer Bücher in öffentlichen Bibliotheken eine „angemessene Vergütung“ gezahlt werden. Diese Bibliothekstantieme wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert, der Bund trägt dabei rund zehn Prozent.

Aktuell belaufe sich Bibliothekstantieme auf rund 15 Millionen Euro jährlich, führte Lena Falkenhagen aus. In der Praxis bedeute dies, dass der Buchautor pro Ausleihe in einer Bibliothek eine Vergütung von rund drei Cent erhalte, 1,2 Cent gingen an den Verlag. Dies aber sei deutlich zu wenig, sagte Falkenhagen.

Falkenhagen sprach sich ebenso wie Volker Heller zudem dafür aus, die Bibliothekstantieme auch auf E-Books auszuweiten. Für den Verleih von E-Books müssten bislang Lizenzen verhandelt werden, führte Heller aus. Man könne von den Bibliotheken nicht verlangen, dafür „Mondpreise“ zu zahlen.

Deutlich unterschiedlich bewerteten die Sachverständigen hingegen die Praxis des sogenannten „Windowing“, bei dem neue Bücher erst nach einer Wartezeit den Bibliotheken als E-Book angeboten werden, schreibt hib. Diese Wartezeit könne zwischen mehreren Monaten bis hin zu einem Jahr betragen, monierte Volker Heller. Faktisch würde die Verlage damit entscheiden, welche Bücher in einer Bibliothek ausgeliehen werden könnten. Dies aber laufe dem Informations- und Bildungsauftrag von Bibliotheken zuwider. Das E-Book müsse dem gedruckten Buch rechtlich vollständig gleichgestellt werden, forderte Heller. Diese Gleichstellung sei in den vergangenen Jahren schließlich auch bei der Buchpreisbindung und der ermäßigten Mehrwertsteuer erfolgt.

Nadja Kneissler hingegen verteidigte die Praxis des „Windowing“, so hib. Betroffen seien vor allem Bestseller auf dem Buchmarkt, die es den Verlagen erst ermöglichten, auch weniger verkaufsträchtige Bücher zu publizieren. Davon profitierten auch die Buchautoren.

Pressekontakt: info@urheber.info