Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Donnerstag, 21.09.2017

EU: Bundesregierung hat Zweifel an Upload-Filtern

Die Bundesregierung bezweifelt die Rechtmäßigkeit von Upload-Filtern auf Online-Plattformen. Solche Maßnahme gegen Urheberrechtsverletzungen ergeben sich dem Vorschlag der EU-Kommission für die Richtlinie zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“. Es sei „zweifelhaft“, ob d...

Die Bundesregierung bezweifelt die Rechtmäßigkeit von Upload-Filtern auf Online-Plattformen. Solche Maßnahme gegen Urheberrechtsverletzungen ergeben sich dem Vorschlag der EU-Kommission für die Richtlinie zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“.
Es sei „zweifelhaft“, ob der Vorschlag für Upload-Filter auf Online-Plattformen mit dem Haftungsprivileg aus der E-Commerce-Richtlinie vereinbar sei, schreibt die deutsche Delegation in einem vertraulichen Fragenkatalog an den Juristischen Dienst des Europäischen Rates, den die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht hat, wie heise online in Deutschland zuerst berichtete. Eine generelle Verpflichtung, den Online-Verkehr zu überwachen, dürfe es gemäß Artikel 15 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/ EG) dieser Richtlinie nicht geben.
Die deutsche Anfrage wurde am 18. September 2017 eingereicht, wenige Tage nachdem sich die Arbeitsgruppe für geistiges Eigentum (Urheberrecht) zur Diskussion über die Kompromissvorschläge der estnischen Ratspräsidentschaft zum Richtlinienentwurf in Brüssel getroffen hat (siehe News vom 31. August 2017). Bereits im Juli hatten die sechs EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Finnland, Irland, die Niederlande, Tschechien und Ungarn in einem ebenfalls von Statewatch geleakten Fragenkatalog zu den betreffenden Artikeln 13 und 14 des Richtlinienentwurfs Zweifel an der Vereinbarkeit mit der E-Commerce-Richtlinie angemeldet.
Der deutsche Fragenkatalog enthält auch Fragen zu einer Reihe weiterer Punkte, so zum angemessenen Anteil an den Einnahmen aus der Online-Nutzung für Urheber und Interpreten erhalten einen der Inhalte und ob Artikel 13 des Entwurfs auch für Anbieter gelten soll, die in der EU keine Zweigniederlassung haben, aber ihre Tätigkeiten anbieten (wie YouTube).
Keine Fragen stellt die deutsche Delegation zur Ausgestaltung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Artikel 11), auf dessen Einführung auf EU-Ebene die Bundesregierung bekanntlich drängt. Eingebracht in den Kommissionsentwurf wurde es vom damaligen EU-Digitalkommissar Günther Oettinger, der sich – mittlerweile in neuem Amt – nach wie vor den Verlagsinteressen verpflichtet fühlt, wie er jüngst in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung deutlich machte.
Darin zeigte er sich jüngst gegenüber der Stuttgarter Zeitung optimistisch, dass sein Vorschlag für ein europäisches Verlegerrecht im Rat weitgehend durchkommen werde. „Bei der ersten Sitzung im Rat haben sich mit Italien, Frankreich und Deutschland drei große Mitgliedstaaten hinter unseren Vorschlag gestellt. Einige kritische Fragen gibt es aus wenigen anderen Mitgliedstaaten. Es wird sicher im Verfahren noch zu der einen oder anderen inhaltlichen Änderung kommen“, sagte Oettinger. „Aber eine komplette Verwässerung oder Aushöhlung ist wohl nicht zu befürchten.“
Ob über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ im federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments tatsächlich am 10. Oktober 2017 abgestimmt wird, wie kürzlich berichtet wurde (siehe News vom 15. September 2017), ist mittlerweile wieder unklar. In Brüssel hört man, die Abstimmung werde Anfang Dezember stattfinden. Nach dem JURI-Jahressitzungskalender ist eine Ausschusssitzung für den 7. Dezember 2017 geplant.

Pressekontakt: info@urheber.info